Justizministerin gegen Expertenrat: Keine milderen Strafen für Vergewaltiger

Justizministerin gegen Expertenrat: Keine milderen Strafen für Vergewaltiger
Im Rahmen der Strafvollzugsreform machten Experten auch Vorschläge, wie Richter einen Fall künftig zu bewerten haben. Das Justizministerium betont, dass es keine Milderungen geben werde.

2020 trat das von Türkis-Blau geschnürte Gewaltschutzpaket in Kraft. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung wurde von einem auf zwei Jahre erhöht, und bestimmt wurde zudem, dass die Strafe bei diesem Delikt nicht zur Gänze bedingt nachgesehen werden darf. Das heißt: Ein Vergewaltiger muss jedenfalls in Haft - zumindest für einen bestimmten Zeitraum. 

Im Rahmen der geplanten Strafvollzugsreform hat eine von Justizministerin Alma Zadic eingesetzte Expertengruppe aus Rechtswissenschaftern, Strafvollzugsexperten und Beamten diesen Punkt angezweifelt, berichtete die Presse

Um die Gefängnisse zu entlasten, schlug die Arbeitsgruppe vor, „die (teil)bedingte Strafnachsicht bei jedem Delikt zuzulassen". Also auch bei Vergewaltigung.

"Keine Änderungen für Sexualstraftäter"

Das Justizministerium sieht das offenbar komplett anders und weist am Mittwochnachmittag Pläne in diese Richtung zurück: Es werde keine milderen Strafen bei dem Delikt Vergewaltigung geben. "Hiermit wird ausdrücklich festgehalten, dass es hierbei keine Änderung für Sexualstraftäter geben wird", heißt es.

Im Rahmen einer Expertengruppe "Sichere Wege aus der Kriminalität" wurden verschiedene resozialisierungsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen aus Sicht der Wissenschaft und Praxis beleuchtet.  "Es ging dabei nicht um Strafdrohungen", unterstreicht das Justizministerium.

Klar sei aber, dass in diesen Diskussionen "unterschiedliche Meinungen erwünscht sind und auch kontroversielle Themen nicht ausgespart werden dürfen".

Keine Generalprävention mehr?

Noch ein Punkt fiel in dem Papier auf: Laut den Fachleuten soll das Kriterium, mit dem der Richter über die Strafe entscheidet, eingeschränkt werden: Er solle künftig nicht mehr die öffentlich abschreckende Wirkung (Stichwort Generalprävention) bedenken, sondern nur noch die Strafwirkung auf den Täter (Spezialprävention) abwägen. Das könnte die Haftdauer insgesamt verkürzen. 

In der Richtigstellung des Ministeriums wird auf die Frage der Generalprävention kein konkreter Bezug genommen. Betont wird aber, dass der Bericht der Arbeitsgruppe nun geprüft werde und nicht alles, was vorgeschlagen wurde, auch in die Reform einfließt. Der Bericht wurde veröffentlicht, um den Reformprozess transparent zu machen. 

Justizministerin Zadic meinte jüngst, dass vorzeitig entlassene Täter seltener rückfällig werden als jene, die man bis zum letzten Tag einsitzen lasse. Bei Tätern, die bedingt entlassen und dann betreut wurden, betrage die Rückfallsquote laut Statistik 38 Prozent. Bei vollem Absitzen und ohne Betreuung betrage sie 54 Prozent.

FPÖ-Kritik an "Kuscheljustiz"

Die FPÖ hat mit dem Papier, das eine Lockerung des von ihnen verschärften Straftatbestands vorsehen würde, naturgemäß keine Freude und protestierte bereits am frühen Nachmittag dagegen. 

Für FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer wäre dies ein völlig falsches Signal: "Diese grünen Kuscheljustizfantasien für Vergewaltiger sind strikt abzulehnen. Gewaltstraftäter und insbesondere Vergewaltiger und Sexualstraftäter sind mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen."

Grundsätzlich müsse der Opferschutz "absoluten Vorrang" haben. Die Entlastung der Gefängnisse dürfe hier keine Ausrede sein.  "Aus unserer Sicht ist ein nachsichtiger, toleranzromantischer Ansatz absolut fehl am Platz. Bewährungsstrafen oder Fußfesseln sind die falsche Antwort, für diese Täter braucht es schwedische Gardinen so lange wie möglich“, betonte der FPÖ-Sicherheitssprecher.

 

Hinweis: Dieser Artikel wurde um 15 Uhr durch die Stellungnahme und die Richtigstellung des Justizministeriums ergänzt. 

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