Einigung auf neues Gesetz

Einigung auf neues Gesetz
Die Länder einigten sich auf einheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.

Das schier unendliche Bemühen um bessere und einheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe scheint nun doch von Erfolg gekrönt. Im Büro von Familienminister Reinhold Mitterlehner wurde am Mittwoch bestätigt, dass man sich mit den bis zuletzt widerspenstigen Ländern - die Steiermark, das Burgenland und Oberösterreich - geeinigt habe. Damit ist einer jener Punkte vom Tisch, den die Koalition noch vor der Wahl hatte lösen wollen. Eingelenkt haben die drei demnach, weil der Bund auch nach der Anstoßfinanzierung Geldmittel verspricht. Dies allerdings nicht in Form direkter Zuschüsse, sondern über den Finanzausgleich, der für den Zeitraum ab 2015 neu verhandelt werden muss.

Konkret erhalten die Bundesländer in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 3,9 Millionen Euro, um die entstehenden Mehrkosten abzudecken. Für den Zeitraum danach sollen Mitteln in der selben Höhe "in der nächsten Finanzausgleichsperiode Berücksichtigung" finden - sprich, bei den Verteilungsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden mit auf den Tisch kommen. Durch die Verzögerung beim Gesetz hat sich der Bund übrigens schon ein wenig Geld gespart, denn ursprünglich waren bereits für 2012 3,9 Millionen vorgesehen worden.

Mitterlehner bezeichnete die Einigung als "Durchbruch" und kündigte eine Regierungsvorlage im Ministerrat für den 19. Februar an. Er betonte, dass die Länder auf Basis des neuen Gesetzes "wesentliche qualitative Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt" umsetzen könnten.

Neuerungen

Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und anderen Gefährdungen verbessern. Eine zentrale Neuerung ist etwa das "Vier-Augen-Prinzip" bei der Gefährdungsabklärung. Dafür braucht es aber mehr Personal, und deshalb konnten sich Bund und Länder jahrelang nicht über die Finanzierung einigen. Im Burgenland sowie in Oberösterreich zeigte man sich denn auch erfreut, dass der Weg nun frei ist.

"Ich freue mich, dass diese Länderblockaden – es waren ja neben dem Burgenland auch OÖ und die Steiermark – nunmehr beseitigt wurden. Das heißt, dass wir künftighin mehr Personal einsetzen werden im Bereich der Jugendwohlfahrt. Das ist ganz, ganz wichtig", so der burgenländische Soziallandesrat Peter Rezar. Dieser Mehreinsatz komme letztendlich "den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft zu Gute, den Kindern und Jugendlichen. Und ich glaube, diesen Weg werden wir künftighin sehr dynamisch begleiten."

Blockade aufgegeben

Auch der zuständige oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl sprach von einer „positiven Entwicklung für die Betroffenen“. Man brauche zusätzliches Personal und finanzielle Mittel, um die sozialen Dienste auszubauen, erklärte er.

Das Vier-Augen-Prinzip soll in der Praxis grundsätzlich bei der Gefährdungsabschätzung in "sehr komplexen Fällen" zum Tragen kommen (ist die Sachlage "offensichtlich", kann die Beurteilung einer Fachkraft ausreichen), heißt es in den Erläuterungen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf. Auch in der sogenannten Hilfeplanung, also bei der konkreten Betreuung des Kindes, sollen mehrere Meinungen die Entscheidungsqualität sichern.

Bessere Strukturen

In beiden Fällen ist eine "strukturierte Vorgangsweise" Ziel, die in den Ländern etwa durch Handbücher, Checklisten oder Dienstanweisungen sichergestellt werden soll. Einheitliche Standards werden auch hinsichtlich der Bewilligung privater Träger und sozialpädagogischer Einrichtungen sowie für die Eignungsbeurteilung von Pflegeeltern und Adoptivwerbern angepeilt.

Die genaue Ausgestaltung obliegt indes den Ländern in ihren Ausführungsgesetzen, ist doch das Bundesgesetz auf die Grundsatzgesetzgebung beschränkt. Das für die Familienagenden zuständige Wirtschaftsministerium sprach denn auch am Mittwoch von "Impulsen".

Der Gesetzentwurf definiert auch genau, welche personenbezogenen Daten erfasst und an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Bisher hatte es hier es keine bundesgesetzliche Regelung gegeben. Auch die Qualifikationen für eine Tätigkeit in der Jugendwohlfahrt werden detaillierter als bisher festgehalten, und schließlich wird auch eine Grundlage für ausführlichere bundesweite Jugendwohlfahrts-Statistiken geschaffen, von der sich die Regierung mehr Transparenz erhofft.

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