Jugendkriminalität: Strafverteidiger für "Erziehen statt Einsperren"

Gemeinnützige Leistungen oder Freiheitsbeschränkungen ohne Verlust der Bewegungsfreiheit sollen gesetzlich verankert werden, fordern die Juristen.
Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer

Unter dem Motto "Erziehen statt Einsperren. Braucht das Jugendgerichtsgesetz eine Reform?" hat sich die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) am Wochenende in Linz mit Fragen zur Jugendkriminalität und den strafrechtlichen Folgen befasst. Die VÖStV fordert in diesem Zusammenhang die Einführung alternativer primärer Sanktionsmöglichkeiten für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter.

Statt diese wegzusperren, sollte es zukünftig möglich sein, diese zu gemeinnützigen Leistungen oder Freiheitsbeschränkungen ohne Verlust der Bewegungsfreiheit - etwa mittels Festlegung einer Tagesstruktur in einer Wohngemeinschaft - zu verurteilen, hielt die VÖStV unter ihrem Präsidenten Philipp Wolm fest. In ihren Beschlüssen sprach sich die Vereinigung am Ende des 22. StrafverteidigerInnentags weiters gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze aus und forderte eine wissenschaftliche Evaluierung der Altersgrenze, die derzeit bei 14 Jahren liegt.

Auch "Jugendgerichtshof Plus" gefordert

Gefordert wurden auch die Einführung eines "Jugendgerichtshofs Plus" und die Vollanwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren auch bei schweren Delikten. Das Erfordernis der notwendigen Verteidigung im Ermittlungsverfahren im Anwendungsbereich des JGG gehört aus Sicht der VÖStV abgesichert, indem bei einer dahin gehenden Verletzung ausdrücklich eine Nichtigkeitsfolge eintritt.

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hatte in seinem Festvortrag am StrafverteidigerInnentag auf die Zersplitterung von Sanktionen im unteren Bereich im JGG hingewiesen, die nach seinem Dafürhalten von den Jugendlichen in ihrer Bedeutung oft nicht richtig eingeschätzt werden. So würde ein Schuldspruch ohne Strafe oft als Freispruch missinterpretiert, "weil es hier nicht einmal sanktionsersetzende Leistungen gibt, die für eine Diversion zentral sind", sagte Birklbauer. Es sollte daher darüber nachgedacht werden, "ob weniger oder allenfalls andere Differenzierungsmöglichkeiten im unteren Reaktionsbereich vorteilhaft sein könnten".

Birklbauer regte daher neue primäre Strafmöglichkeiten wie beispielsweise gemeinnützige Leistungen als Primärsanktion an. "Es fehlt hier in den vergangenen Jahren nicht nur an kreativen Ideen, sondern vor allem auch an initiierten Überlegungsprozessen", merkte der Experte an.

Birklbauer warnte vor "Strafwut"

"Die Herausforderungen im Bereich von Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht erscheinen groß, nicht zuletzt, weil sich auch das kriminalpolitische Klima geändert hat", merkte Birklbauer grundsätzlich an. Mit medialen Berichten über Jugendbanden, die vorgeblich gewisse Gegenden unsicher machen, werde eine "Strafwut" befeuert, die eine sachliche Diskussion erschwere.

Jugendkriminalität eigne sich auch hervorragend, "um die Kriminalitätsfurcht zu fördern und mit dieser Furcht populistische Politik zu betreiben", konstatierte Birklbauer. Statt um Kriminalprävention gehe es vermehrt "um Wegsperren und eine Vermittlung 'unserer Werte' durch eine harte Hand". Als "Musterbeispiel" dafür nannte der Strafrechtler die alljährliche Reaktion einiger Politikerinnen und Politiker auf die Präsentation der Kriminalitätsstatistik des Innenministeriums.

Aufhorchen ließ Birklbauer mit dem Vorschlag, in Schöffenverfahren gegen Jugendliche die Hälfte der Laienrichterinnen und Laienrichter mit unter 40-Jährigen zu besetzen. Damit könnte einem "generationenbedingt unterschiedlichen Werteverständnis" entgegengewirkt werden, meinte Birklbauer. Tatsächlich ist für langjährige Prozessbeobachter feststellbar, dass die eigene Jugend vieler Schöffinnen und Schöffen in zeitlicher Hinsicht wesentlich weiter entfernt liegt als der Ruhestand.

Jugendstrafrecht als "zentraler Lückenbüßer"

Was den Jugendstrafvollzug anlangt, wies Birklbauer auf die speziellen Kommunikationsbedürfnisse von jungen Menschen hin. Erleichterte Besuchsmöglichkeiten und erweiterte Besuchszeiten seien zwar gut gemeint, "aber 'virtuelle Besuche' sind für junge Menschen teilweise wichtiger, um ein Beziehungsnetzwerk aufrecht zu erhalten bzw. um sich zu sozialisieren". Die strengen Kommunikationsbeschränkungen im Strafvollzug - Stichwort Handy-Verbot - seien insofern bei jungen Menschen kontraproduktiv.

"Das Jugendstrafrecht wird immer mehr zum zentralen Lückenbüßer, um Versäumnisse aus der Vergangenheit, die im Bildungs-, Integrations- oder auch im Jugendhilfebereich geschehen sind, auszugleichen", hielt Birklbauer abschließend fest. Dies überfordere das Jugendstrafrecht und zu einem wesentlichen Teil auch das Justizbudget: "Hier bedarf es dringend eines Umdenkens, damit uns die Herausforderungen gleichsam nicht über den Kopf wachsen."

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