Wien sperrt die ersten zwei straffälligen Kinder ab Mai weg
Die Fenster der geschlossenen Einrichtung sind aus Panzerglas, die Türen extra verstärkt. Das Haus, das die Stadt Wien „am Rande von Simmering“ gepachtet hat, umfasst 140 Quadratmeter, der Garten hat 1.500 Quadratmeter.
Hier werden ab Mai zwei Burschen im Alter zwischen elf und 13 Jahren untergebracht, die schwere Straftaten begangen haben – sie sind in Autos, Marktstände oder Apotheken eingebrochen oder überfielen mit Messern Gleichaltrige in Parks und raubten sie aus. Und das in einem Ausmaß und mit einer Brutalität, die es „früher nicht gegeben hat“, wie Johannes Köhler, Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz betonte.
Handy mit einer Nummer
Jährlich können dort bis zu 16 junge Intensivtäter betreut werden. Ein Aufenthalt kann bis zu zwölf Wochen dauern. Schon jetzt gebe es einen Kreis von fünf bis zehn Kindern, die dafür infrage kommen. Die genaue Adresse der Einrichtung wird nicht verraten, hieß es. Auch werden, anders als etwa in der Haft, wohl keine direkten Besuche erlaubt sein. Anders ist das hingegen bei der Nutzung von Mobiltelefonen. „Die Kinder bekommen ein Handy, in dem eine Nummer anwählbar ist, und zwar die der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Ob auch die Handynummer der Eltern eingespeichert wird, hängt von den Eltern ab“, erklärte Köhler.
Die Betreuung der Kinder wird vom Verein „Neue Wege“ übernommen. Das Personal sei auf Selbstverteidigung und Deeskalation geschult, hieß es am Donnerstag. Die Kinder werden von Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilstättenlehrern und Psychiatern begleitet. Die Kosten für das Personal sowie das Grundstück belaufen sich pro Jahr auf 800.000 Euro.
„Ultima Ratio“
Die „Auszeit-WG“ sei jedenfalls die „Ultima Ratio“, beteuerte Jugendstadträtin Bettina Emmerling (Neos). Die Kinder seien eine Gefahr für sich selbst und für andere. Fast alle würden aus äußerst schwierigen Verhältnissen kommen. Es sei nötig, die Betroffenen aus ihrer „hochproblematischen Umgebung“ herauszunehmen.
Etwas heikel gestaltet sich die gesetzliche Grundlage für die Unterbringung der unmündigen Straftäter – sie basiert auf dem Heimaufenthaltsgesetz. „Das Heimaufenthaltsgesetz ist eigentlich für den Gesundheitsbereich gemacht worden, nicht für den sozialpädagogischen. Um Jugendliche nach diesem Gesetz unterzubringen, muss u. a. eine psychische Krankheit vorliegen“, so Köhler.
Heikle Rechtsgrundlage
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass alle Kinder, die in der WG untergebracht werden, psychisch krank sind? „Unsere Jugendpsychiater haben gesagt, wenn Kinder Überfälle mit Messern begehen, liegt zumindest eine Störung des Sozialverhaltens vor“, erklärte der Leiter der MA 11. Im Justizministerium arbeitet man nun schon seit Monaten an einer bundesweit einheitlichen Lösung – ohne die Voraussetzung der psychischen Krankheit als Unterbringungsgrund.
Die Entscheidung über eine Unterbringung fällen zwei sozialpädogigische Fachkräfte mit der Polizei. Ein Pflegschaftsrichter aus Simmering soll dann entscheiden, ob die Unterbringung angemessen ist.
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