Von Blumen und Messern: Was Kinder wissen müssen, wenn sie 14 werden
Patrick Kainz hat ja schon viel erlebt bei seinen Seminaren in ganz Wien. Von rassistischen Beleidigungen bis hin zu „Ich bring dich um!“-Zurufen aus dem Publikum.
Hier, in der alten Bibliothek des Piaristengymnasiums am Jodok-Fink-Platz im 8. Bezirk, fällt einem Mädchen als Beispiel für eine „gefährlichen Drohung“ nach Paragraf 107 im Strafgesetzbuch ein: „Ich komm vorbei und reiß deine Blumen ab.“ Die schlimmste Beleidigung (§ 115 StGB) lautet „Bastard.“
Und ganz generell wissen die Schülerinnen und Schüler über das, was Kainz an diesem Vormittag referiert, schon erstaunlich gut Bescheid. Unter den 13- und 14-Jährigen, die hier sitzen, sind nicht wenige Kinder von Anwälten. „Wir sind in der Josefstadt“, erklärt ihre Lehrerin schulterzuckend.
Bewusstsein schärfen
Das Seminar ist eine Initiative der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien in Kooperation mit der Bildungsdirektion der Stadt. Seit 2022 haben Anwälte ehrenamtlich 446 Schulen besucht und damit rund 51.000 Kinder und Jugendliche erreicht, die knapp unter oder knapp über der Schwelle zur Strafmündigkeit sind.
„Wir wollen ihr Bewusstsein dafür schärfen, dass sie ab dem 14. Lebensjahr eigenverantwortlich handeln. Was früher vielleicht für eine Dummheit war, kann jetzt ernste strafrechtliche Konsequenzen haben“, erklärt RAK-Präsident Peter Csoklich.
Und weil es wahrscheinlich mehr Eindruck macht, wenn ein gestandener Anwalt vorträgt anstatt der üblichen Lehrer, ist heute eben Patrick Kainz da. Und der hat, wie erwähnt, mit so einem Publikum nicht gerechnet. Kaum eine Folie seiner Präsentation kann er fertig erklären, ohne dass nicht mindestens drei Hände in der Luft sind.
Wie ein Gesetz im Parlament entsteht? Wissen die Kinder – und erklären es detaillierter als so mancher Wahlberechtigter. Was ein Gesetz überhaupt ist und wozu man es braucht? Logisch; nächste Frage, bitte.
Die wichtigsten Straftatbestände, die man auch auf Social Media beachten muss? Kennen sie, und das sogar mit den korrekten Begriffen aus dem Strafgesetzbuch. „Stalking“ ist „beharrliche Verfolgung“, sagt ein Mädchen mit rosa Haarsträhnen.
Die „innere Tatseite“
Als Beispiel für „üble Nachrede“ (§ 111 StGB) schildert ein Bub im blauen Kapuzenpulli – Mama und Papa in der Anwaltei – den „aufsehenerregenden Fall Gil Ofarim“: Der deutsche Sänger hat 2021 einen Hotelmitarbeiter falsch des Antisemitismus beschuldigt und musste nach einem jahrelangen Rechtsstreit 10.000 Euro zahlen.
Er weiß auch, dass es in Österreich Ersatzfreiheitsstrafen gibt, wenn ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht zahlen kann. Ein anderer ergänzt, dass in Österreich „körperliche Strafen“ verboten seien. Und dass Jugendliche in ein eigenes Jugendgefängnis kommen.
„Nein, nein, nein!“, grätscht ihm der Anwalt hinein. „Österreichs Gefängnisse sind leider so überfüllt, dass Jugendliche oft auch mit Erwachsenen eingesperrt werden.“ Ob ihnen das Angst machen soll? Vielleicht.
Nicht ganz so sattelfest sind die Kinder bei den Tötungsdelikten. Das Thema Vorsatz erklärt Kainz anschaulich mit einem Gummimesser als Requisite. „Wenn jemand vor mir steht und ich steche ihm in den Bauch, was passiert dann?“ – „Er blutet aus“, sagt ein Bub im beigefarbenen Polo trocken. „Das auch, ja“, aber was der Anwalt eigentlich gemeint hat, war die Frage nach der „innere Tatseite“. Er erklärt: „Es kommt darauf an, was in meinem Kopf vorgegangen ist, als ich zugestochen habe. Wollte ich mein Gegenüber absichtlich töten, habe ich mich bedroht gefühlt oder war ich einfach nur patschert?“
Ein anderer Bub knüpft mit einer Frage an: „Wenn ich ein Bauarbeiter bin, ein Gerüst baue und das fällt um und mein Kollege ist tot. Ist das Mord?“ – „Wenn du das Gerüst gebaut hast, damit er stirbt, dann ja.“
Opfer statt Täter
Ganz ernst und ruhig – ohne Hände in der Luft – wird es, als Kainz aus seinem Berufsalltag erzählt. Er ist spezialisiert auf Arbeits- und Fremdenrecht, im Strafrecht ist er hauptsächlich als Opferanwalt tätig.
Das Seminar hat nicht nur den Zweck, die Kinder davor zu bewahren, zum Straftäter zu werden, sondern ihnen auch nahezubringen, dass sie Anzeige erstatten und sich Hilfe holen können, wenn sie Opfer sind. Anwalt Kainz drückt es so aus: „Nehmt das Strafrecht ernst, haltet euch daran. Und nutzt es, wenn euch etwas passiert ist.“
Sein bester Rat, sollten sie einmal mit einem Messer bedroht werden, ist dagegen recht simpel: „Rennt’s.“
Am Ende der Stunde wollen ein paar Kinder das Gummimesser angreifen, was aber nichts an der Einschätzung ändert: Den Satz, den Kainz eingangs zur Begrüßung gesagt hat („Ich hoffe, dass ich euch nie wieder sehen muss“), kann man hier im Piaristengymnasium auch anders interpretieren. Als Mandanten sieht er sie vielleicht nicht wieder, als Kollegen vielleicht schon.
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