Reform der Maklergebühr: Mietern soll teure Provision erspart bleiben

Realtor hand giving keys to new house owner
Das "Bestellerprinzip" bei der Maklergebühr soll – mit leichter Verzögerung – ab Juli 2023 kommen. Die Schlupflöcher sollen beseitigt worden sein,

ÖVP und Grüne haben sich nun doch noch auf die Reform des Maklergesetzes geeinigt. Das wurde am Sonntag mit einem Slogan verkündet: „Wer bestellt, zahlt auch.“

Heißt: Derjenige, der einen Makler beauftragt, gilt als „Besteller“ und muss die Provision bezahlen. Im Regelfall ist das der Eigentümer der Wohnung bzw. der Vermieter. Derzeit muss der Mieter bei Vertragsabschluss bis zu zwei Monatsmieten berappen.

„Wir räumen mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf“, sagt Justizministerin Alma Zadić (Grüne), die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte. Auch Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) freut sich über die Einigung. Für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip ein „großartiger Schritt“. Sie würden sich fast ein Drittel der Startkosten sparen.

Die Regierungsvorlage soll am Mittwoch im Ministerrat und im Februar dann im Nationalrat beschlossen werden, damit das Gesetz ab Juli 2023 in Kraft treten kann.

Ursprünglich geplant war Jänner 2023 – allerdings hat es Ende November bei den Verhandlungen derart gekracht, dass die Reform zu scheitern drohte. Die Grünen warfen der ÖVP vor, sie habe nachträglich noch Umgehungskonstruktionen einbauen wollen. Im jetzigen Gesetzesentwurf, der allerdings nicht im Detail vorliegt, sollen nun alle Schlupflöcher gestopft sein.

Rechtslage
Derzeit muss der Mieter bis zu zwei Monatsmieten als Provision an den Makler zahlen. Mit dem  „Bestellerprinzip“ soll sich das ab Juli 2023 ändern

55 Mio. Euro jährlich
soll die Entlastung für Mieter ausmachen

800.000 private
Hauptmietwohnungen gibt es in Österreich (von in Summe vier Mio. Hauptwohnsitz-Wohnungen). 

117.000 Mietverträge
werden pro Jahr abgeschlossen, davon rund 82.000 befristete – im Schnitt auf viereinhalb Jahre. Jeder Dritte wird nicht verlängert, bei Wohnungswechsel könnte wieder Provision fällig werden

Ein Beispiel: Befürchtet wurde, dass ein Mieter schon dann als „Besteller“ deklariert und zur Kasse gebeten wird, wenn er sich als Interessent für eine Wohnung beim Makler meldet.

Das soll aber nicht passieren können, heißt es auf KURIER-Anfrage bei den Grünen: Sobald es ein Inserat oder eine Besichtigung mit Maklerkontakt gibt, sei klar, dass jemand diesen Makler beauftragt haben muss – und das könne logischerweise nur der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung sein.

Ein Mieter komme eigentlich nur noch dann als „Besteller“ infrage, wenn er an einen Makler herantritt und ihn bittet, nach individuellen Vorgaben eine Wohnung am Markt zu suchen. Allerdings: Wenn der Makler die Wohnung schon im Portfolio hat, weil es mit dem Vermieter eine Kooperation gibt, müsste doch der Vermieter die Provision zahlen, wird erklärt.

Türkis-Grün hat sich beim „Bestellerprinzip“ an Deutschland orientiert: Dort gibt es die Regelung seit 2015 – und sie habe ihr Ziel, die Entlastung der Mieter, „überwiegend erreicht“, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Vorjahr festgestellt hat.

So sei etwa die Befürchtung, dass die Vermieter die Mehrkosten für die Provision auf die laufende Miete umwälzen, nicht eingetreten. Und auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Inseraten sei konstant geblieben.

Einbußen

In Deutschland setzen Vermieter mehr auf Selbstvermarktung. Nur noch ein Drittel (vorher waren es knapp zwei Drittel) nimmt die Dienste eines Maklers in Anspruch – entsprechend groß waren deren Umsatzeinbußen.

Der Verband der Österreichischen Immobilienwirtschaft (ÖVI) spricht von einem „politischen Foul der Sonderklasse“, dass die Branche nicht in die jüngsten Beratungen der Regierung eingebunden gewesen sei. Dass der Mieter für die Dienstleistung nicht mehr zahlen müsse, sei ein „Verständnis von Fairness“, das man nicht nachvollziehen könne.

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