Künftig zahlt der Vermieter den Makler: Alle Fragen und Antworten
Seit vielen Jahren wird bereits über eine Gesetzesänderung für die Maklerprovisionen bei Mietwohnungen diskutiert. Nun hat die Bundesregierung ihre Pläne präsentiert.
Wie hoch ist die Maklerprovision bei Mietwohnungen derzeit?
Bei einem unbefristeten Mietverhältnis oder einem Mietverhältnis von mehr als drei Jahren beträgt die Maklerprovision zwei Nettomieten puls Betriebskosten plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei einem befristeten Mietzins von unter drei Jahren beträgt die Maklerprovision eine Nettomiete plus Betriebskosten plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Laut Justizministerium geht es dabei insgesamt um eine Summe von jährlich rund 50 Millionen Euro.
Was ist das Besteller-Prinzip?
Künftig soll die Maklerprovision von jenen bezahlt werden, welche die Dienstleistung in Auftrag gegeben haben. Das ist in den meisten Fällen der Vermieter. Es wird eher selten vorkommen, dass der künftige Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt.
Was passiert, wenn die Mietwohnung inseriert wird?
Da der Auftraggeber des Inserats der Eigentümer der Wohnung ist, muss er künftig auch die Maklerprovision bezahlen.
Wann soll die neue Regelung mit dem Besteller-Prinzip gelten?
Das Gesetz soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen und nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft treten. Ein wahrscheinlicher Termin dafür ist der Jänner 2023.
Wie kam die Einigung in der Koalition zustande?
Das künftige Besteller-Prinzip bei den Maklerprovisionen ist Teil des schwarz-grünen Koalitionsabkommens. Es gibt Spekulationen, dass die ÖVP der Neuregelung der Provisionen zugestimmt hat, weil die Grünen der Anhebung der Richtwertmieten ab April zustimmen werden.
Bei welchen Mietwohnungen werden keine Maklerprovisionen verlangt?
Bei Gemeindewohnungen und bei den Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern mussten schon bisher keine Maklerprovisionen bezahlt werden.
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Reform?
Vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende sei die Maklerprovision eine „enorme finanzielle Herausforderung“, lautet das Argument von Justizministerin Alma Zadic. Man könne die Mieter nicht für eine Dienstleistung bezahlen lassen, die sie nicht bestellt haben. In Deutschland sei nach der Einführung des Bestellerprinzips die Zahl der Wohnungsinserate nur vorübergehend gesunken und dann wieder gestiegen.
Wie lauten die Reaktionen auf die Reformpläne für die Maklerprovision?
Die Mietervereinigung sieht eine ihrer langjährigen Forderung erfüllt. SPÖ-Politiker sehen in der Neuregelung der Provisionen einen ersten Schritt, dem weiter folgen müssen. Heftige Kritik kam hingegen von der Immobilienwirtschaft. Einen Makler zu beauftragen sei vor allem bei preisgeregelten Wohnungen nicht kostendeckend. Außerdem bestehe die Gefahr, dass künftig wieder illegale Ablösen für Mietwohnungen verlangt werden.
Kommentare