Gläubige sollen von neuem Islamgesetz nichts merken

Kleinmoscheen bleiben erhalten.
Muslimische Vereine müssen Statuten ändern, dürfen aber weiterhin Moscheen verwalten.

In zahlreichen muslimischen Vereinen, die kleine Moscheen betreiben, macht sich Hoffnung breit. Nachdem das Integrationsministerium am Montag via KURIER versicherte, das neue Islamgesetz schreibe nicht – wie von vielen befürchtet – die Neugründung als Kultusgemeinde mit mindestens 300 Mitgliedern vor, um ein Gotteshaus (weiter-)betreiben zu können, ist die Erleichterung groß.

Überhaupt bei jenen Vereinen, die sich bereits zu einer anerkannten Glaubensgemeinschaft bekennen – das sind etwa 250 von 500 bundesweit erfassten. Für sie ändere sich in der religiösen Praxis gar nichts – unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder, hieß es am Sonntag aus dem Büro vom Integrationsminister Sebastian Kurz.

Bei der Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen bleibt man dennoch skeptisch: "Wenn es so ist, nehme ich es freudig zur Kenntnis", sagt Sprecher Omar Al-Rawi. Im Entwurf zum neuen Islamgesetz fehlt dem Stadtentwicklungssprecher der Wiener SPÖ aber eine entsprechend eindeutige Formulierung. "Das muss präzisiert werden."

Neue Rechtsform

Im Kultusamt ist man anderer Meinung. Dort hält man den Gesetzesentwurf, der noch bis 7. November zur Begutachtung aufliegt, für unmissverständlich. Er ziele zwar darauf ab, dass Vereine "keine religiöse Verkündigung mehr betreiben dürfen" und deshalb ihre Statuten ändern und sich vollständig in eine Glaubensgemeinschaft (wie etwa die Islamische oder die Alevitische) eingliedern müssen. "Dadurch ändert sich jedoch bloß die Rechtsform, an der Praxis für die Gläubigen soll sich aber nichts ändern", heißt es.

Das bedeutet: Für die religiöse Betreuung sind künftig zwar ausschließlich Glaubensgemeinschaften verantwortlich. Gebetet wird aber weiterhin in den bestehenden Moscheen – sofern der jeweilige Verein das Gesetz befolgt. Weigert sich ein Verein jedoch, in eine Glaubensgemeinschaft eingebaut zu werden, darf er keine Moschee mehr betreiben und wird vom Innenministerium aufgelöst.

Österreichische Imame

Eine Abfuhr scheint der Gesetzgeber den Muslimen beim umstrittenen Thema Auslandsfinanzierung zu erteilen. Wie berichtet, soll künftig verboten sein, den laufenden Betrieb von Moscheen aus anderen Staaten zu finanzieren. Das zielt darauf ab, externe Einflüsse auf Imame zu unterbinden.

Aus dem Integrationsministerium heißt es, ausländische Imame sollten durch inländische ersetzt werden – islamische Religionslehrer gebe es genug. ("Das sind allerdings oft Pädagogen, statt Theologen und in vielen Fällen Frauen", kontert Al-Rawi.) Die Finanzierung obliege der Islamischen Glaubensgemeinschaft und sei bei rund 570.000 in Österreich lebenden Muslimen sicher auch kein Ding der Unmöglichkeit.

Dass die Republik Österreich Moscheen finanzieren könnte – wie es etwa Hashim Mahrougi, der Direktor des Islamischen Zentrums in Floridsdorf, in den Raum gestellt hatte – sei eher "nicht vorstellbar".

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