Integration als Pflicht: Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Verfehlungen

Freiwilligkeit bei der Integration in Österreich sei "krachend gescheitert", so Integrationsministerin Bauer und drängt auf raschen Beschluss des neuen Integrationspflichtengesetzes.
PK "PRÄSENTATION DER WERTE-CHARTA UND MASSNAHMEN GEGEN EXTREMISMUS": BAUER

Zusammenfassung

  • Integrationsministerin Bauer drängt auf raschen Beschluss des Integrationspflichtengesetzes, das Strafen bis zu 5.000 Euro bei Verstößen vorsieht.
  • Das Gesetz sieht verpflichtende Teilnahme an Integrationsprogrammen und Sanktionen bei Abbruch oder Ablehnung vor, inklusive Geld- oder Freiheitsstrafen.
  • Das Integrationsprogramm soll mit der geplanten "Sozialhilfe NEU" verknüpft werden, wobei Kürzungen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind.

Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) drängt beim geplanten Integrationspflichtengesetz auf einen raschen Beschluss. "Wir haben das fertige Integrationspflichtengesetz vor mehr als einem Monat vorgelegt. Bis dato gibt es keine Rückmeldung von unseren Koalitionspartnern", sagte sie zu den Oberösterreichischen Nachrichten. "Das Gesetz ist beschlussreif." Laut dem der APA vorliegenden Entwurf sind bei Verfehlungen Strafen bis zu 5.000 Euro vorgesehen.

Das schon im Regierungsprogramm in den Grundzügen verankerte und 2025 mehrmals vorgestellte Vorhaben der Bundesregierung sieht grundsätzlich vor, mit verschärften Maßnahmen gegen den Abbruch von Integrationsprogrammen vorzugehen. Bei Abbruch von Werte- oder Sprachkursen sowie der Ablehnung einer sogenannten Werte-Charta sollen Strafen möglich sein.

Bauer: Mehr Pflichten, mehr Druck

Der Entwurf liegt seit 20. Februar in der sogenannten "Koordinierung" der ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition zur Verhandlung. Sie hoffe, dass das Gesetz nun "so schnell wie möglich" Gültigkeit haben werde, so Bauer. "Es ist wichtig, dass wir das jetzt endlich umsetzen können, weil Integration zur Pflicht werden muss." Die Freiwilligkeit in der Integration sei "krachend gescheitert", so Bauer. 

Sie verwies auf Daten, wonach 48.000 Asyl- und Subsidiärschutzberechtigte arbeitslos seien. Mehr als 13.000 Deutsch- und Wertekurse seien im vergangenen Jahr "unentschuldigt abgebrochen" worden - daher brauche es "mehr Pflichten und auch mehr Druck in der Integration".

Strafen: Bis zu 5.000 Euro oder 3 Wochen Freiheitsstrafe

Laut dem der APA vorliegenden Entwurf sollen (wie bereits angekündigt) teils empfindliche Verwaltungsstrafen möglich werden. Wer "schuldhaft" den Termin für die verpflichtende Integrationsberatung nicht wahrnimmt oder bei der sogenannten "Potenzialerhebung" nicht mitwirkt, falsche oder unvollständige Angaben macht oder der im Paket vorgesehenen Mitwirkungspflicht "nicht unverzüglich nachkommt", ist ebenso zu bestrafen wie jemand, der "die Werte-Charta oder die individuelle Integrationsverpflichtung nicht unterzeichnet oder offenkundig inhaltlich ablehnt", so der Gesetzestext.

Laut Entwurf sind in diesen Fällen Geldstrafen von 250 Euro bis 1.500 Euro vorgesehen. Im Fall der Uneinbringlichkeit hat man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen zu rechnen. Noch höher sollen die Strafen im Wiederholungsfall ausfallen: Wer wiederholt der Pflicht zur Erfüllung des Integrationsprogramms "nicht nachkommt und damit seine Integrationsunwilligkeit zum Ausdruck bringt" oder wer zu einer Integrationsprüfung "ohne wichtigen Grund" nicht erscheint, hat demnach mit Geldstrafen von 1.500 Euro bis 5.000 Euro zu rechnen (bzw. mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen), heißt es im Entwurf-Text.

"Höchste Zeit" für gesetzliche Verankerung

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), der für die Abwicklung der Kurse zuständig ist, ist laut Gesetzesentwurf verpflichtet, "ihm bekannt gewordene Pflichtverletzungen im Rahmen des Integrationsprogramms oder bei der Abwicklung von Integrationsprüfungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen".

Gegenüber der APA hieß es in einem Statement Bauers, wer in Österreich leben will, müsse "Deutsch lernen, arbeiten gehen und sich an unsere Regeln und Werte halten". "Denn Integration ist kein Angebot, sondern Pflicht. Es ist höchste Zeit, das auch gesetzlich zu verankern".

Verknüpfung mit "Sozialhilfe NEU"

Verknüpft werden soll das Integrationsprogramm - wie ebenfalls schon im Vorjahr angekündigt - mit der geplanten (und ebenfalls noch nicht ausgehandelten) "Sozialhilfe NEU". Vorgesehen sind hier u.a. Kürzungen der Sozialhilfe bei Nichteinhaltung der Integrationsauflagen. Außerdem ist eine Integrationsphase von bis zu drei Jahren geplant, während der Asylberechtigte nur eine reduzierte Sozialhilfe ("Integrationsbeihilfe") erhalten sollen - im Detail sind die Pläne allerdings noch nicht fixiert worden.

Im Büro von Integrationsministerin Bauer verwies man einmal mehr darauf, dass für eine Umsetzung mit Anfang 2027 der Beschluss auch für die "Sozialhilfe NEU" allerspätestens nach der parlamentarischen Sommerpause fallen müsste. "Die Sozialministerin hat angekündigt, dass am 1. Jänner 2027 die Sozialhilfereform in Kraft treten soll. Nachdem das Integrationspflichtengesetz verknüpft ist, gehe ich davon aus, dass das Sozialministerium für seinen Teil die notwendigen Vorarbeiten vornimmt", sagte Bauer auch gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten".

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