Integration: Caritas und Volkshilfe warnen vor "mehr Druck"
Die Caritas sowie die Volkshilfe haben bezüglich der von der Bundesregierung geplanten verschärften Integrationsmaßnahmen, die auch die Sozialhilfe berühren sollen, vor "mehr Druck" gewarnt. Zwar befürworte man das Prinzip "Integration ab Tag 1", Sanktionen und Druck würden aber die Integration nicht verbessern. Dies würden die langjährige Erfahrung der Hilfsorganisationen und auch Studien zeigen, hieß es am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch.
Festgeschrieben sind die geplanten Reformen grundsätzlich im Regierungsprogramm. Die Eckpunkte zum Integrationsprogramm wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr und zuletzt im Jänner mehrmals vorgestellt, eine finale Einigung inklusive Ministerratsbeschluss steht aber aus. Der Entwurf für ein sogenanntes "Integrationspflichtengesetz" wurde bereits vor mehr als einem Monat in die "Koordinierung" der ÖVP-SPÖ-Neos-Koalition geschickt, dieser könnte laut Caritas eventuell nächste Woche im Ministerrat beschlossen werden.
Verknüpft ist das Integrationsprogramm teils mit der geplanten "Sozialhilfe NEU". Vorgesehen sind u.a. auch Sanktionen bzw. Kürzungen der Sozialhilfe bei Nichteinhaltung der Integrationsauflagen. Außerdem ist eine dreijährige Integrationsphase von bis zu drei Jahren geplant, während der Asylberechtigte nur eine reduzierte Sozialhilfe ("Integrationsbeihilfe") erhalten sollen - im Detail sind die Pläne allerdings noch nicht fixiert worden.
"Verengter Fokus" auf Deutsch, Werte und Arbeit
Die Fachexperten der Hilfsorganisationen orten bei den Regierungsbestrebungen u.a. einen "verengten Fokus" auf den Deutscherwerb, auf die Vermittlung von Werten und auf die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt. Integration bedeute aber auch Ausbildung und Qualifikation sowie die Schaffung von sozialer und politischer Teilhabe und Antidiskriminierungsmaßnahmen, etwa am Arbeits- und Wohnungsmarkt oder im Bildungsbereich.
Wenn man Menschen "schnellstmöglich" in niedrig qualifizierte Jobs vermittle - ohne sie zu qualifizieren oder ohne Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen, bewirke das langfristig das Gegenteil von gelingender Integration, hieß es. Langfristige und nachhaltige Selbsterhaltungsfähigkeit werde so vielmehr verhindert.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Auch wiesen Caritas und Volkshilfe auf verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der "Integrationsphase" mit geringeren Sozialleistungen nur für Asylberechtigte hin. Dass Asylberechtigte statt der vollen Sozialhilfe nur eine "Grundleistung" erhalten sollen, widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz und sei daher verfassungsrechtlich nicht möglich. Eine Ungleichbehandlung müsse "sachlich gerechtfertigt sein". Das Argument, dass Asylberechtigte kaum Erfahrung am Arbeitsmarkt haben bzw. zuvor nicht erwerbstätig waren, müsste dann auch für andere Gruppen gelten.
Auch das Argument, dass laut der neuen EU-Asylgesetzgebung der Zugang zu Sozialhilfeleistungen von der effektiven Teilnahme an verpflichtenden Integrationsmaßnahmen abhängig gemacht werden kann, greife laut den Hilfsorganisationen nicht. Ein solches System existiere mit der "Integrationsvereinbarung" in Österreich bereits.
Kritisch sehen Caritas und Volkshilfe auch, dass das Integrationsprogramm "ab Tag 1" neben Asylberechtigten bzw. Schutzberechtigten nur für Asylwerber und -werberinnen "mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit" gelten soll, für andere Asylwerber jedoch nicht. Für diese seien lediglich Grundregelkurse vorgesehen. Damit würden vermutlich nur Asylwerber aus Syrien und Afghanistan schon vor Anerkennung des Schutzstatus in die vollen Integrationsmaßnahmen fallen.
Zahlreiche Forderungen
Gefordert wird von Caritas und Volkshilfe "tatsächliche Integration ab Tag 1", dies müsse aber für alle Asylwerbenden gelten. Auch müsste u.a. ein flächendeckendes und erreichbares Angebot an Deutschkursen und Berufsorientierung sichergestellt werden. Formale Bildungsabschlüsse und bereits vorhandene Berufserfahrungen gelte es frühestmöglich zu erfassen bzw. anzuerkennen.
Bezüglich der Sprachkurse gelte es, auch auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund einzugehen, auch sollte es berufsspezifische Sprachkurse geben, "um den qualifizierten Berufseinstieg zu erleichtern". Auch wünschen die Hilfsorganisationen eine langfristige Bildungs- und Arbeitsmarktberatung sowie Begleitung durch Soziale Arbeit.
Vermieden werden sollten laut Caritas und Volkshilfe finanzieller Druck und prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Finde eine "voreilige Vermittlung" in kurzfristige oder schlecht bezahlte Jobs statt, würden Sprachkompetenzen und Ausbildung vernachlässigt. Die Erhöhung des finanziellen Drucks führe zu Bildungsabbrüchen und niedrigqualifizierter Beschäftigung.
Auch verwiesen die beiden Hilfsorganisationen auf eine im Februar und März durchgeführte Umfrage unter 590 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Demnach gaben nur 1 Prozent der Befragten an, dass der Übergang von der Sozialhilfe in die Selbsterhaltungsfähigkeit gut funktioniere, nur weitere zwölf Prozent betrachten dies als "eher gut". 86 Prozent der Befragten bewerteten diese Frage mit "schlecht" oder "eher schlecht".
Als häufige Gründe für einen längeren Verbleib in der Sozialhilfe (zehn Monate und mehr) bei Asylberechtigten nannten die Mitarbeiter als Faktoren fehlende Deutschkenntnisse, geringe Qualifizierung, Diskriminierung am Arbeitsmarkt sowie unstete oder temporäre Arbeitsverhältnisse.
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