Integration: 32 Mio. Euro für Projekte, bei Verstoß gegen "Werte" drohen Strafen

Integration: 32 Mio. Euro für Projekte, bei Verstoß gegen "Werte" drohen Strafen
Gefördert werden vor allem Projekte für die Integration am Arbeitsmarkt, der Fokus liegt auf Elementarpädagogik. Neue "Werteklausel" soll Verbreitung von Hass unterbinden.

Insgesamt 66 Integrationsprojekte können in den Jahren 2025 und 2026 unterstützt werden, an die ausgewählten Initiativen werden 32 Millionen Euro ausgeschüttet, wie das Integrationsministerium am Sonntag bekanntgab. Davon stammen 24 Millionen aus Mitteln der EU, 8 aus nationalen Töpfen. Ausgewählt wurden Projekte in allen Bundesländern. 

Der Fokus lag laut Aussendung auf Maßnahmen gegen Radikalisierung und Segregation sowie auf einer raschen Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen.

Neben dem Erlernen der deutschen Sprache und der Akzeptanz der österreichischen Werte sei der rasche Eintritt in den Arbeitsmarkt entscheidend für gelungene Integration, betonte Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP).

Erstmals werden auch Projekte gefördert, die dem Fachkräftemangel im Bereich Elementarpädagogik entgegenwirken und Migrantinnen und Migranten eine Vorqualifizierung und einen Einstieg in pädagogische Berufe ermöglichen. In der Pflege gibt es bereits seit längerer Zeit diesen Ansatz.

Sanktionen bei Verstößen gegen Werte

Eingeführt wird eine "neue Werteklausel", wie es in der Aussendung heißt. Diese besagt, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Projekte dazu verpflichtet sind, sich an die österreichischen Werte zu halten. Rassistische oder antisemitische Aussagen werden nicht geduldet. Ebenso müssen die Werte der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik geachtet werden.

"Mit der neuen Werteklausel wollen wir Entwicklungen, die nicht dem demokratischen Grundverständnis und den österreichischen Werten entsprechen, wie Antisemitismus, Verbreitung von Hass oder Ungleichbehandlung von Mann und Frau erst gar keinen Platz bieten. Mit der Werteklausel gibt es nun einen Hebel, um bei Verstößen Fördergelder zu streichen“, so Integrationsministerin Raab. Die Strafe kann bis zu einer kompletten Rückforderung der Fördersumme reichen.

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