Impfpflicht: Was schon fix sein dürfte und was noch offen
Nächste Woche will die Regierung den Entwurf für ein Gesetz zur Impfpflicht vorlegen. Der Zeitplan ist so straff, damit eine „ordentliche Begutachtung von mindestens vier Wochen“ ermöglicht werden kann, heißt es. Nach dem Beschluss von Nationalrat und Bundesrat könnte die Impfpflicht dann Anfang Februar in Kraft treten.
Um weiter voranzukommen, haben Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nach dem ersten Runden Tisch am Dienstag nun heute, Donnerstag, weitere (Telefon-)Gespräche mit der Opposition geführt.
Mit Ausnahme der FPÖ, die nicht an den Gesprächen teilnehmen wollte, sind sich die Parteispitzen grundsätzlich einig, dass es eine Impfpflicht geben soll. Noch nicht ganz klar ist, wie diese genau aussehen soll, in einigen Fragen dürfte es aber bereits eine Einigung geben.
Ziemlich fix dürfte etwa die Altersgrenze von 14 Jahren sein, ab der Jugendliche sich impfen lassen werden müssen. Eine Impfpflicht für jüngere Kinder hatte Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) am Mittwoch ja ausgeschlossen.
Auch in der Frage, wie lange das Gesetz gelten soll, ist man dem Vernehmen nach weiter gekommen. Sehr wahrscheinlich ist, dass die Befristung des Gesetzes an die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geknüpft sein wird, die ja festlegt, ob die Welt sich in einer Pandemiesituation befindet. Das heißt: So lange nach Einschätzung der WHO die Corona-Pandemie andauert, so lange soll auch die Corona-Impfpflicht gelten.
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