Impfpflicht: Warum Omikron rechtlich Probleme macht

Impfpflicht: Warum Omikron rechtlich Probleme macht
Als die Spitäler vor dem Kollaps standen, war die Pflichtimpfung gut zu argumentieren. Doch die neue Variante zwingt die Politik zum Umdenken.

Es war der letzte Punkt, auf den sie sich in der Nacht davor geeinigt hatten: Als die Konferenz der Landeshauptleute am 19. November in Pertisau am Achensee mit der Bundesregierung eine Vereinbarung unterschrieb, da fand sich unter Punkt 8 eine bahnbrechende Verpflichtung: Man wolle ein "Gesetzgebungsverfahren" starten, das ein Ziel hat: eine "allgemeine Impfpflicht", die "spätestens am 1. Februar in Kraft tritt".

Exakt drei Monate später ist die allgemeine Impfpflicht formal zwar in Kraft. Ob all ihre Stufen (punktuelle Kontrolle und Strafen ab Mitte März, Abgleich von Melde- und Impfregister ab April) aktiviert werden, ist in diesen Tagen aber umstritten, mehr noch: In der Regierung mehren sich die Zweifel, ob die Impfpflicht verfassungsrechtlich weiterhin hält. Und das liegt – auch – daran, dass man sie mitten in einer Infektionswelle einführte, in der sich noch dazu eine gänzlich neue Virusvariante durchsetzt.

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