Ibiza-Video: Anwalt Lansky klagt Kurz nach Aussprache doch nicht

Ibiza-Video: Anwalt Lansky klagt Kurz nach Aussprache doch nicht
Kurz hatte behauptet, die Kanzlei habe etwas mit dem Ibiza-Video zu tun - und versprach nun, das nicht mehr zu tun.

Der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky hat am Montag bestätigt, dass er ÖVP-Obmann Sebastian Kurz nicht wegen dessen Aussagen zum „Ibiza-Video“ klagen wird.

Kurz habe in einem Gespräch zugesagt, dass er seine Aussagen über eine angebliche Involvierung der Kanzlei in die Erstellung des Videos nicht wiederholen werde, berichtete Lansky Montagnachmittag.

In dem Gespräch am Sonntag seien die Vorwürfe des ehemaligen Bundeskanzlers „rund um die angebliche Involvierung unserer Kanzlei bzw. von mir persönlich in den Verkauf der Ibiza-Videos“ erörtert worden, erklärt Lansky.

Und weiter: „Ich habe Herrn Kurz wahrheitsgemäß berichtet, dass Rechtsanwalt M., gegen den Ermittlungen laufen, seit über 15 Jahren nicht mehr in unserer Kanzlei tätig ist und wir in keiner wie auch immer gearteten Weise mit der Ibiza-Affäre zu tun hatten.“

Ibiza-Video: Anwalt Lansky klagt Kurz nach Aussprache doch nicht

„Ich habe daraufhin erklärt, dass ich unter dieser Voraussetzung von rechtlichen Schritten welcher Art auch immer Abstand nehmen würde“, so der Rechtsanwalt, der sich versöhnlich gab: „Ich bin überzeugt davon, dass es Zeichen demokratischer Diskursqualität ist, wenn Spitzenpolitiker den Weg zum Gespräch suchen und eröffnete Gräben wieder zu schließen in der Lage sind.“

Ibiza-Video: Einsweilige Verfügung gegen Kurz

ÖVP-Chef Kurz hatte mehrmals versucht, dem "Umfeld der SPÖ" die Verantwortung für das Zustandekommen des Videos zuzuschreiben. Am vergangenen Mittwoch hat er im Puls4-Talk konkret Lanskys Kanzlei genannt.

"Der Rechtsanwalt der dieses Video organisiert hat, war anscheinend für die ÖBB schon einmal tätig in der Zeit von Christian Kern, die Rechtsanwaltskanzlei, die es angeblich verkauft hat, die Kanzlei Lansky, ist eine sehr SPÖ-nahe Kanzlei", sagte Kurz in dem Interview.

Am Samstag wiederholte er die Vorwürfe im Ö1-"Journal zu Gast" und auch am Montag blieb er auf Nachfrage von Journalisten dabei. „Ich glaube, es macht Sinn, sich diesen Rechtsanwalt genau anzuschauen“, meinte der ÖVP-Chef auch diesmal.

Belege dafür, dass die Kanzlei versucht habe, das Video zu verkaufen, nannte der ÖVP-Chef aber nicht.

Darauf beruht auch eine einstweilige Verfügung gegen Kurz: Das Handelsgericht hat einem entsprechenden Antrag der SPÖ stattgegeben: Kurz darf (mangels Beweisen) nun nicht mehr sagen, dass die SPÖ mit dem Ibiza-Video in Zusammenhang stehe (siehe Bericht unten).

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