Gericht zu Ibiza-Video: Kurz darf SPÖ nicht beschuldigen

ÖVP: Elisabeth Köstinger und Parteichef Sebastian Kurz
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung darf der VP-Chef die Sozialdemokraten in Bezug auf das Video nicht verdächtigen.

In der Causa Ibiza gibt es eine juristische Niederlage für ÖVP-Chef Sebastian Kurz zu vermelden: Einem Antrag auf "Einstweilige Verfügung" der SPÖ wurde vom Wiener Handelsgericht im wesentlichsten Punkt stattgegeben.

So wird Kurz in dem der APA vorliegenden Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.

Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der "unbefangene Durchschnittsadressat" (z.B. Leser der "Kronen Zeitung") entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des "Ibiza-Videos" involviert gewesen sein könnte.

SPÖ freut sich

Erfreut zeigte sich die SPÖ. "Mit der Einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurzsche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Ibiza-Video: Einsweilige Verfügung gegen Kurz

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