Verhärtete Fronten bei Akten-Schwärzung

Gegenstand wochenlanger Streitigkeiten: die geschwärzten Akten.
Erfolglose Aussprache mit Liebscher. Österreicher sind gegen Schwärzungs-Praxis.

Das mittlerweile peinliche Gezerre um die geschwärzten Akten beim Hypo-U-Ausschuss geht in die nächste Runde. Am Dienstag erhofften sich die Fraktionschefs der Opposition endlich eine Lösung. Sie luden Fimbag-Chef Klaus Liebscher und Harald Waiglein, Sektionschef im Finanzministerium, zur Aussprache ins Parlament. Doch eine Klärung gelang nicht.

„Es war eine freundliche Aussprache. Aber die beiden Institutionen sind nach wie vor der Meinung, dass alle Passagen, die unter das Bankgeheimnis und das Amtsgeheimnis fallen, geschwärzt werden dürfen“, so Werner Kogler (Grüne). Liebscher und Waiglein beriefen sich auf Rechtsgutachten, die die Fimbag und das Finanzministerium in Auftrag gegeben haben.

Rechtsgutachten Der U-Ausschuss könnte nun die geschwärzten Akten zum Verfassungsgerichtshof schicken, der dann wiederum entscheidet, welche Stellen in den Akten geschwärzt werden dürfen. „Das ist aber nur der letzte Schritt“, so Kogler.

Verhärtete Fronten bei Akten-Schwärzung
Das weitere Prozedere zieht die Causa noch mehr in die Länge. Innerhalb einer Wochen müssen Fimbag und Ministerium ihre Rechtsgutachten ans Parlament übermitteln. „Gleichzeitig werden wir eine Neuanforderung der Akten einbringen, wo das Amts- und das Bankgeheimnis kein Schwärzungsgrund mehr sein dürfen. Als dritte Maßnahme laden wir die führenden Beamten, die für die Schwärzungen zuständig sind, als Auskunftspersonen in den U-Ausschuss. Da müssen sie dann unter Wahrheitspflicht aussagen“, kündigt Kogler an.

Die Mehrheit der Österreicher ist laut einer OGM-Umfrage im Auftrag des KURIER auf der Seite der Parlamentarier. So meinen nur 13 Prozent, dass die Firmen und Institutionen die Akten schwärzen dürfen. Die große Mehrheit von 66 Prozent fordert, dass das Parlament darüber entscheiden soll.

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