Es ist eine Maßnahme, die eigentlich für eine faire Behandlung der Patienten sorgen sollte: Seit Anfang des Vorjahres ist die Versorgung mit Kontaktlinsen auf Kassenkosten bundesweit einheitlich geregelt.
Dabei geht es um Linsen, die aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus verordnet werden. Etwa bei Patienten mit einer sehr hohen Dioptrienzahl oder auch bei Kindern mit einer stark fortschreitenden Kurzsichtigkeit.
Ausgehandelt wurde die Reform zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Bundesinnung der Augenoptiker. Das neue Tarifmodell ruft nun allerdings jene Augenärzte auf den Plan, die auch als Kontaktlinsen-Optiker tätig sind. Bei ihrer vor Kurzem in Salzburg abgehaltenen Jahrestagung warnten sie vor einer Verschlechterung der Patientenversorgung.
Der Grund: Bei der Angleichung der Erstattungsmodelle orientierte man sich weniger an Bundesländern wie Wien oder Oberösterreich, die bisher über eher großzügige Tarif-Regelungen verfügten. Sondern an Ländern wie Kärnten, wo schon bisher mitunter sehr hohe Aufzahlungen fällig waren.
800 Euro
Und so komme es, so die Kritik der Augenärzte, dass etwa in Wien Patienten plötzlich mit hohen Zusatzkosten konfrontiert seien. Die Wiener Augenärztin Gabriela Seher schildert ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Unter-14-Jähriger benötigt für die Kontrolle seiner progredienten Myopie (fortschreitende Kurzsichtigkeit) Speziallinsen. Die Kosten von 1.253 Euro für zwei Jahre wurden bisher von der Kasse vollständig übernommen. Nun erstattet sie nur mehr jene für das einfache Tarif-Produkt, also 209 Euro pro Linse. Somit fallen für den Patienten Kosten von rund 800 Euro an, die er selbst übernehmen muss.
Für Menschen mit geringerem Einkommen eine erhebliche Belastung. Die Augenärzte appellieren daher, den Vertrag zu evaluieren, um die Versorgung mit medizinisch notwendigen Kontaktlinsen sicherzustellen.
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„Mittelweg“
Markus Gschweidl von der Augenoptiker-Innung versteht die Aufregung nicht: „Es wurde versucht, bei der Angleichung einen finanzierbaren Mittelweg zu finden. Eine Orientierung an den Ländern mit den höchsten Tarifen war für die ÖGK nicht möglich.“ Gleichzeitig sei es aber mit der Neuregelung zu einer Reihe von Verbesserungen für die Patienten gekommen.
Bei der ÖGK verweist man unter anderem auf zusätzliche Sachleistungen, vor allem bei der Versorgung von Kindern mit Sehproblemen. Zudem soll nach Ablauf des ersten Vertragsjahres eine Evaluierung stattfinden, um gegebenenfalls Anpassungen durchzuführen.
Weiters betont eine ÖGK-Sprecherin: „Die ÖGK unterstützt Patienten in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten.“ In solchen Fällen seien Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds möglich.
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