Gesundheitsreform: Zusätzliche Kassenärzte ab Mitte 2024

Monatelang haben Bund, Länder und Sozialversicherungen im Rahmen des Finanzausgleichs um die Gesundheitsreform gerungen. Sie sieht vor allem einen Ausbau der niedergelassenen Versorgung vor. Kommende Woche wird sie im Parlament beschlossen.
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Bis die Patienten von den Reformen aber auch tatsächlich profitieren, wird es noch eine Weile dauern. Gegen Mitte 2024 könnte es jene 100 zusätzlichen Kassenstellen geben, die bereits im vergangenen Sommer von der Regierung angekündigt worden waren, rechnet man in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Relativ rasch greifen könnte nach ihrer Einschätzung der Ausbau der Gesundheitsförderung. Für sie wurden die Mittel von 15 auf 41 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Finanziert werden unter anderem Projekte an Schulen oder in Betrieben.
Neuer Leistungskatalog
Zuletzt wurden Bedenken an der Sinnhaftigkeit des Kassenstellen-Ausbaus geäußert. Gelingt es doch aktuell in vielen Fällen nicht einmal, die bestehenden Stellen zu besetzen. Zu unattraktiv sind oft die Arbeitsbedingungen. Mit der Reform soll auch dieses Problem bereinigt werden, ist man bei der ÖGK zuversichtlich. Und zwar dank eines bundesweit einheitlichen Leistungskatalogs, mit dem die Abrechnung von Kassenleistungen "fair, attraktiv und zeitgemäß gestaltet werden soll", wie es heißt.
Künftig sollen nicht mehr jene Ärzte finanziell am besten aussteigen, die möglichst viele Patienten durch ihre Ordination schleusen. Stattdessen soll stärker als bisher honoriert werden, wenn Ärzte sich für die Patienten Zeit nehmen.
Vorbild soll das Abrechnungssystem in den Primärversorgungseinheiten sein. Dieses setzt sich aus einer Grundpauschale, einer Fallpauschale und einer Honorierung für besondere Einzelleistungen zusammen.
Der Haken: Wann genau der neue Leistungskatalog kommt, steht noch in den Sternen. Bei der ÖGK ist man aber überzeugt, dass alle Beteiligten Interesse hätten, diesen Punkt der Reform auch umzusetzen.
Gegen einen anderen machte zuletzt die Wiener Ärztekammer mobil. Sie befürchtet, dass es durch die Reform Konzernen erleichtert wird, gewinnorientierte Ambulatorien zu errichten. Denn künftig brauche es bei der Errichtung von Kassenambulatorien kein Einvernehmen mit der regionalen Kammer mehr. Zudem würden die Kriterien für die Bedarfsprüfung herabgesetzt. Auch dabei werden die Ärztevertreter kein Mitspracherecht mehr haben.
"Konzernmedizin"
Bei der ÖGK sieht man die Gefahr einer heraufdräuenden "Konzernmedizin" nicht. In der finalen Fassung der Reform habe man festgehalten, dass im niedergelassenen Bereich Primärversorgungseinheiten, Gruppen- und Einzelordinationen zu priorisieren seien. Ein Ambulatorium sei lediglich die letzte Option, sollte keine dieser Möglichkeiten umgesetzt werden können.
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Zur Überbrückung von offenen Kassenstellen sei zudem das Modell der Arztbereitstellung angedacht. Über eine eigens zu gründende Gesellschaft – ähnlich wie der Wiener Ärztefunkdienst – sollen Ärzte einspringen, bis eine dauerhafte Lösung für den Stadtort gefunden ist. Das Modell soll zunächst in Wien und Niederösterreich umgesetzt werden.
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