Historische Einigung beim Jugendschutz

Historische Einigung beim Jugendschutz
Die Harmonisierung der Gesetze scheint endlich auf Schiene. Sieben von neun Bundesländer sind dabei.

Eine Einigung in Sachen Harmonisierung des Jugendschutzes ist greifbar nahe. Wie die steirische Landesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ) am Mittwoch nach einer Verhandlungsrunde in Graz mitteilte, haben sich sieben Bundesländer - Burgenland, Kärnten, NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark und Wien - in einem Memorandum auf Kernpunkte geeinigt, die Ausgehzeiten sowie Alkohol- und Tabakkonsum umfassen. Das Memorandum soll im Jänner unterschrieben und Tirol und Vorarlberg zum Beitritt eingeladen werden.

Tirol habe bereits die angestrebten Bestimmungen im eigenen Landesgesetz und daher wenig Veränderungsbedarf, ergänzte Grossmann, die von einer "historischen Einigung" sprach.

Tabak ab 16, Schnaps erst ab 18

Konkret sollen die Ausgehzeiten vereinheitlicht werden, und zwar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 bis 23.00 Uhr, vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5.00 bis 1.00 Uhr und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt.

Zweiter wesentlicher Punkt ist, dass der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten sein soll. Darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von harten Getränken sowie damit zubereiteten Mischgetränken verboten. Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können – außer, deren Anwendung wird ärztlich angeordnet.

In Sachen Jugendmedienschutz kam man überein, sich um eine bundesweite Regelung zu bemühen.
 

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