Hilfen gegen Teuerung: Wie Sie wann an Ihr Geld kommen
Von Elisabeth Hofer und Philipp Hubmer
Nein, die globale Entwicklung könne man nie zu 100 Prozent ausgleichen. Aber: „Wir federn die Auswirkungen der Teuerung so gut es geht ab.“ Mit diesen Worten kommentierte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Dienstag den Umsetzungsstart des dritten Entlastungspakets der Regierung. Insgesamt soll es 28 Milliarden Euro finanzielle Entlastung vonseiten des Bundes bringen. Hinzu kommen dann noch je nach Bundesland unterschiedliche weitere Maßnahmen.
Wenngleich ihr die Hilfen schlussendlich zugutekommen sollen, herrscht in der Bevölkerung teils Verwirrung darüber, wann welche Hilfen für wen wirksam werden – und in welcher Höhe. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer kann in nächster Zeit mit Hilfen rechnen?
Kurzfristig, also bis Ende September, sollen besonders von der Teuerung betroffene Gruppen entlastet werden. Dazu zählt die Regierung Familien und Personen mit geringem Einkommen (also Arbeitslose, Studienbeihilfe- und Sozialhilfebezieher und Mindestpensionisten).
Was ist für Familien kurzfristig vorgesehen?
Sie erhalten mehrere Zusatzleistungen, darunter die sogenannte Sonder-Familienbeihilfe. Am Mittwoch werden die Finanzämter zur Auszahlung von einmalig 180 Euro pro familienbeihilfsberechtigtem Kind angewiesen. Überwiesen wird automatisch an alle Familienbeihilfsbezieher und -bezieherinnen. Je nach Kreditinstitut sollte das Geld in den nächsten Tagen ankommen. Zum Schulstart im September gibt es für jedes Kind zwischen sechs und 15 Jahren zusätzlich 100 Euro.
Außerdem wird der sogenannte Familienbonus Plus vorgezogen. Damit können im Jahr bis zu 2.000 Euro pro unter 18-jährigem Kind von der Steuer abgesetzt werden (und nicht wie ursprünglich geplant 1.750 Euro). Wie viel das im Einzelfall konkret ist, hängt vom Einkommen ab.
Der Bonus wird entweder direkt über die Lohnverrechnung vom Arbeitgeber ausbezahlt – das ist wohl ab September, spätestens Oktober möglich – oder er kann nächstes Jahr mit der Arbeitnehmerveranlagung für 2022 beantragt werden.
Weil Familien mit geringem Einkommen davon weniger profitieren, wird auch der Kindermehrbetrag (eine Negativsteuer für Alleinverdiener oder Alleinerzieher, die wegen ihres geringen Einkommens keinen Anspruch auf den Familienbonus haben) von 450 Euro auf 550 Euro erhöht.
August
Ab 3. August kommt es zu einer einmaligen Auszahlung der Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird automatisch ausgezahlt
September
Besonders Betroffene, also beispielsweise Bezieher der Mindestsicherung oder des Arbeitslosengeldes, erhalten eine einmalige Auszahlung in Höhe von 300 Euro. Zusätzlich wird der Familienbonus Plus bis spätestens 30. September vorzeitig auf 2.000 Euro erhöht. Dies gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2022. Personen mit kleinen oder mittleren Pensionen erhalten eine einmalige Zahlung von bis zu 500 Euro
Oktober
Ab Oktober werden der Anti-Teuerungsbonus und der erhöhte Klimabonus ausgezahlt. Zusammen sind das 500 pro Erwachsenem und 250 Euro pro Kind
2023
Ab Anfang nächsten Jahres setzt die Regierung vor allem auf strukturelle Maßnahmen. Besondere Beachtung finden dabei die Abschaffung der Kalten Progression und die Valorisierung von Sozialleistungen. Vor allem für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen soll es außerdem einen Teuerungsabsetzbetrag von bis 500 Euro geben. Bei Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro werden zudem die Lohn- und Einkommenssteuer gesenkt. Auch eine Gebührenbremse ist für nächstes Jahr geplant
Was ist kurzfristig für Personen mit geringem Einkommen geplant?
An sie wird ab 1. September ein Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro pro Person ausbezahlt. Für Menschen mit geringen Pensionen soll es noch im September einen Direktzuschuss geben. Die Höhe dieses Betrags bemisst sich an der Höhe der Pension und wird automatisch ausgezahlt.
Und wie geht es im Herbst weiter – für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen?
Ab Oktober sollen die sogenannten mittelfristigen Maßnahmen wirksam werden. Der Klimabonus sowie der Anti-Teuerungsbonus werden automatisch an alle in Österreich lebenden Personen überwiesen. Das sind insgesamt 500 Euro für jeden Erwachsenen und 250 Euro für jedes Kind. Wer kein Konto hat, der erhält per Post einen Gutschein, der in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank in Bargeld eingetauscht werden kann.
Der Klimabonus ist nicht mit dem Energiekostenausgleich zu verwechseln. Dieser wird in Form eines Energiegutscheins von 150 Euro seit 28. April an jeden österreichischen Haushalt geschickt. Wird der Gutschein bis 31. Oktober eingelöst, wird der Betrag bei der Jahresabrechnung von der Stromrechnung abgezogen. Obwohl der Gutschein jedem Haushalt zugeschickt wird, dürfen ihn nur Einzelpersonenhaushalte mit Jahreseinkommen bis 55.000 Euro und Mehrpersonenhaushalte mit Jahreseinkommen bis 110.000 Euro einlösen. Ein zu Unrecht bezogener Gutschein muss zurückgezahlt werden.
Zur zusätzlichen Entlastung von Arbeitnehmern können Arbeitgeber in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer auszahlen. Für die von hohen Energiepreisen betroffenen Unternehmen wird laut Finanzministerium bis Herbst ein Zuschuss aufgesetzt, dessen Höhe noch nicht feststeht. Zudem soll es eine Strompreiskompensation für „bestimmte vom EU-ETS betroffene Anlagen“ geben. Das sind vor allem Großbetriebe der besonders energieintensiven Industrie.
Wo gibt es Steuervergünstigungen?
Für alle Arbeitnehmer mit geringem Einkommen wird es einen Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro geben. Dieser kann Anfang 2023 mit der Arbeitnehmerveranlagung für 2022 beantragt werden. Bei Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro wird ab kommendem Jahr auch die Lohn- und Einkommenssteuer von 42 auf 41 Prozent gesenkt.
Wann wird die Kalte Progression abgeschafft und was bringt das?
Mit 1. Jänner 2023. Dann wird die Inflation für Einkommen teils automatisiert ausgeglichen, weil die Tarifstufen, ab wann ein höherer Steuersatz greift, angepasst werden. Das Finanzministerium rechnet nur durch diese Maßnahme damit, dass die Steuerzahler je nach Inflation bis 2026 in Summe etwas mehr als 18 Milliarden Euro sparen.
Wer profitiert von der Valorisierung der Sozialleistungen?
Valorisierung bedeutet, dass die Zahlungen an die Inflation angepasst werden. Das ist jetzt schon der Fall bei der Sozialhilfe bzw. bei Mindestsicherung, Pensionen und Pflegegeld. Ab 2023 werden dann auch Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Studienbeihilfe, Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld valorisiert.
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