Strache blitzt mit Klage gegen Datenforensiker erneut ab

Weil trotz Hinweis ein Hassposting auf der Facebook-Seite von Strache nicht entfernt wurde, wird der FPÖ-Parlamentsklub geklagt
Das Gericht sieht nach einem Posting auf Facebook keine Beleidigung, weil die Äußerungen im Kontext mit politischer Auseinandersetzung standen.

FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache ist mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer beim Oberlandesgericht Linz abgeblitzt. Sailer soll auf seiner Facebook-Seite in einem Posting u.a. geschrieben haben, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne "deppert aus der Wäsch" bzw. "beschissen aus".

Strache hatte wegen des Postings Privatanklage und Zivilklage eingebracht. Im Strafprozess bestritt Sailer, dass das Posting von ihm stamme, es sei ein Fake. Strache zog die Klage zurück. Am Zivilrechtsweg vertrat das Landesgericht Linz die Ansicht, dass Sailer - auch wenn nicht klar sei, ob er den Text selbst verfasst hat - als Medieninhaber seiner Facebook-Seite und damit als Verbreiter zu qualifizieren sei. Dennoch stelle das Posting keine Ehrenbeleidigung dar, weil es sich "nicht auf die Persönlichkeit des Klägers beziehe", sondern darauf, dass er in Kern einen Konkurrenten habe, der ihm in Bezug auf Wähler gefährlich werden könnte.

Sailers Anwalt: Strache muss sich mehr gefallen lassen

Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsinstanz bestätigte das. Eine Ordentliche Revision ist nicht zulässig. Für Sailers Anwalt Georg Zanger hat das Urteil "für die politische Auseinandersetzung grundlegenden Charakter". Da das Gericht die Äußerungen im Licht der politischen Auseinandersetzung verstanden habe, "muss sich ein Politiker wie Strache mehr gefallen lassen, da er selbst auch nicht zimperlich mit seinen politischen Gegnern umgeht", so Zanger.

Kommentare