Hausdurchsuchung: Es reicht, wenn es nach Marihuana riecht

Hausdurchsuchung: Es reicht, wenn es nach Marihuana riecht
Pro Jahr werden mehr als 5.000 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Jene bei Finanzminister Blümel wegen Korruptionsverdachts sorgte zuletzt für Wirbel. Was es braucht, damit die Justiz in der Privatsphäre schnüffeln darf.

Ein SMS und ein Kalendereintrag – diese zwei Dinge haben gereicht, damit vergangene Woche bei Finanzminister Gernot Blümel eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Die ÖVP schäumt vor Wut über die Methoden der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die gegen ihren Minister ermittelt, wirft ihr „Verfehlungen“ vor und will die Kontrolle der Staatsanwaltschaften reformieren.

Warum die Aufregung? Darf die Justiz so einfach in die Privatsphäre von Bürgern eindringen? Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen.

Wer entscheidet, ob eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird?

Ein Staatsanwalt braucht die Genehmigung eines Haft- und Rechtsschutzrichters. Das ist die erste Karrierestation eines jungen Richters. Jene Richterin, die die Hausdurchsuchung bei Blümel genehmigte, ist mittlerweile als Zivilrichterin an einem Wiener Bezirksgericht tätig.

Anwalt Norbert Wess, bekannt aus dem Buwog-Prozess, kritisiert, dass junge Richter oft zu unerfahren seien, um Staatsanwälten die Stirn zu bieten. Auch Ex-Oberstaatsanwalt und Transparency International-Vorstand Georg Krakow meint: „Ich halte das für eine ganz zentrale Funktion in der Justiz und wahrscheinlich keine, bei der man beginnen sollte.“

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