Handy ist unser "zweites Gehirn“: Was davon darf in den Strafakt?

Ex-OGH-Präsident Eckart Ratz sieht die Auswertung kritisch
Zwei OGH-Urteile beschäftigen sich mit der Tatsache, dass durch Handyauswertungen Grundrechte verletzt werden.

Für Korruptionsjäger, für Journalisten, für die Opposition und auch für Kabarettisten ist das Smartphone scheinbar eine unendliche Quelle. Denn in die Akten wandern Unmengen an Daten – nicht nur strafrechtlich relevante, sondern vermehrt auch persönliche, manchmal sogar intime.

So erfährt man von der millionenhohen Gehaltsvorstellung von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann, die er ins Handy tippte, weil er dort Jahr für Jahr seine persönlichen Ziele definierte.

Es finden sich emotionale Nachrichten, durch die man erfährt, dass ÖBAG-Chef Thomas Schmid ein fast anhimmelndes Verhältnis zum Bundeskanzler („Ich liebe meinen Kanzler“) hat, oder wie Schmid über die Arbeitsmoral des damaligen Finanzministers Hartwig Löger denkt – sein Urteil war nicht schmeichelhaft.

Nachrichten, die für den Chatpartner, aber nie für die Öffentlichkeit gedacht waren. Peinlich für beide – für den Verfasser, aber auch für die Person, über die, ohne ihr Wissen, gelästert wird.

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