Grasser-Prozess: Geld auf Plech-Konto ist meines, sagt Meischberger

Grasser-Prozess: Geld auf Plech-Konto ist meines, sagt Meischberger
Gemeinsames Konto mit Plech "vergessen" -Dieser zahlte extra 50.000 für Motorboot auf Ibiza.

Gewohnt wortreich hat heute Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger im Grasser-Prozess erklärt, warum das Geld auf dem Liechtensteiner Konto "Karin" ihm gehört - obwohl laut Bankunterlagen und Aussagen von Bankberatern dieses Konto im Besitz des mitangeklagten Makler Ernst Karl Plech ist. Auch wenn das so sei, das Geld darauf sei seines, wiederholte Meischberger seine Sicht der Dinge.

Denn er hätte die Kontogründung angestoßen, sei bei der Kontoeröffnung dabei gewesen, und das Konto sei von seinem Bankberater bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein betreut worden. Er habe das Pseudonym "KARIN" in Großbuchstaben auf das Formular eingetragen. Dass sich in den Kontounterlagen der Bank kein einziger Hinweis auf Meischberger findet, sondern Plech als Kontoinhaber eingetragen ist, und auch kein Hinweis auf eine Treuhandschaft Plechs für Meischberger, focht den Angeklagten nicht an. Das sei einfach ein "Bankfehler" gewesen, der dann fortgeschrieben wurde. Plech sei zwar der Besitzer, aber er, Meischberger, der Eigentümer des Geldes.

Die ihn belastenden Zeugen hätten Racheaktionen durchgeführt oder seien von den Behörden unter Druck gesetzt worden - anschließend seien Akten an die "üblichen linken Medien" weitergespielt worden. Darum habe er auf Anraten seines Anwalts nichts mehr oder "taktisch" - also nicht immer richtig - vor den Ermittlungsbehörden ausgesagt.

Grasser-Prozess: Geld auf Plech-Konto ist meines, sagt Meischberger

Die zahlreichen Bargeldtransfers, die Bankberater als "Schnitt" beschrieben um die Herkünfte des Geldes zu verschleiern, verteidigte Meischberger heute. Als freiem Bürger stehe es ihm frei, wie er Geldtransaktionen durchführt. Dass er für "bar aus, bar ein" fünf Prozent Provision an eine Servicegesellschaft mit Sitz in Delaware, die Omega, bezahlt hat, sei notwendig gewesen um die Diskretion zu bewahren.

Und die Methode, von einem Konto Bargeld abzuheben um es umgehend auf ein anderes Konto wieder einzuzahlen, sei damals durchaus üblich gewesen - zumindest bei ein paar tausend Österreichern mit Bankgeschäften in Liechtenstein. Dass hier Bargeld in Botenfahrten von Liechtenstein nach Österreich gebracht wurde, habe ihn nicht beschäftigt. Aber derartige Geldbewegungen würden heute nicht mehr dem Zeigeist und der Gesetzeslage entsprechen, so Meischberger zu Richterin Marion Hohenecker.

Einmal mehr erklärte Meischberger warum er sich sicher war, dass seine Geldgeschäfte bei der Hypo Investment Bank in Liechtenstein rechtens waren. Die Liechtensteiner Bank sei nämlich im Besitz der Hypo Vorarlberg gestanden, die sich im Vorarlberger Landesbesitz befand daher "quasi" eine Behörde sei.

Wie schon zuvor der erstangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, eröffnete Meischberger ein neues Argumentationsfeld zur Verteidigung: Die Widersprüchlichkeiten zwischen den Aussagen der Angeklagten und den Unterlagen der Banken würden sich dadurch erklären, dass die Banken schlampig gearbeitet hätten. Es sei daher fraglich, ob das Konto "Karin" überhaupt rechtlich korrekt eröffnet wurde.

"Ich werfe der damaligen Hypo Liechtenstein vor, dass ihr damaliges Compliancesystem so lückenhaft war, dass es für zwei ihrer Kunden weitreichende Folgen hatte", so Meischberger. Denn hätte die Bank nicht schlampig gearbeitet, hätten sich die darauffolgenden Probleme samt einer vorgeschriebenen Steuernachzahlung für die Buwog-Provision nicht ergeben. Und ohne diese Steuerschuld hätte er seine Villa nicht verloren, so der Angeklagte. Er habe zwei Millionen Euro Schaden erlitten. Wobei: In der Vergangenheit hatte Meischberger immer betont, dass seiner Ansicht nach die Provision nicht steuerpflichtig war - und er deswegen auch keine Steuern bezahlt habe.

Außerdem hatte Meischbergers Liechtensteiner Bankberater W. ausgeführt, dass Meischberger ihn über die wahren Geldquellen in die Irre geführt hat. Ihm sei gesagt worden, die Einkünfte seien aus Osteuropa-Geschäften - erst nach der Selbstanzeige bei den Steuerbehörden habe Meischberger eingeräumt, dass das Geld von der Buwog-Provision aus Österreich stammte. Dies bestritt der Angeklagte heute, er habe sicher die Wahrheit gesagt. Später meinte er, er sei sich da nicht mehr so sicher.

Richterin Hohenecker wollte dann wissen, warum Meischberger mit Plech ein neues Konto ("Karin") gegründet habe, wenn er ohnehin schon ein gemeinsames Konto ("Millennium") mit Plech hatte. Der Angeklagte meinte daraufhin, sie hätten wohl das gemeinsame Konto vergessen.

Dass das Geld auf dem Konto "Karin" im Todesfall von Plech an dessen Ehefrau und seinen Sohn übergegangen wäre, obwohl es sein, Meischbergers Geld sein soll, erklärte Meischberger so: Das ist so zwar richtig, aber die Familie hat gewusst, dass es sein Geld ist - und hätte es daher nicht einbehalten.

Abschließend nahm sich Meischberger noch das Teilgeständnis des Lobbyisten Peter Hochegger vor, dem er Falschaussagen unterstellte. Dies zeige sich schon daran, dass Hochegger inzwischen drei verschiedene Versionen seiner Zeugenaussage geliefert habe. Er sprach von einer "offensichtlichen Lüge" von Hochegger.

Nach zweieinhalb Stunden war der Monolog von Meischberger zu Ende, daraufhin ergriff Hohenecker das Wort - und wies den Angeklagten auf widersprüchliche Aussagen hin. So hätte er seinen Bankberater nicht die wahre Herkunft seines Vermögens informiert. Meischberger relativierte daraufhin seine vorherige Aussage. Er hätte die Wahrheit über die Buwog-Provision gesagt, wenn man ihn danach gefragt hätte.

Hohenecker hielt ihm dann eine Aktennotiz seines Bankberaters vor, in der zum Konto "Karin" Ernst Plech und zum Konto "Natalie" Meischberger angegeben sind. Beide "BOs" - also Beneficial Owner - der Konten seien Geschäftspartner, er habe ihnen in Wien die Liechtensteiner Treuhänderin vorgestellt. Meischberger kommentierte, das sei wieder so eine Schlampigkeit der Bank.

Auch das Motorboot auf Ibiza - Kosten 265.000 Euro - gab Richterin Hohenecker Anlass zu Fragen: für das Boot flossen 107.000 Euro vom Konto Natalie und 107.000 Euro vom Konto Karin. Meischberger gibt an, das Boot habe zur Gänze ihm gehört, und Plech hatte nur ein Benutzungsrecht. Wieso habe Plech dann noch die fehlenden 50.000 Euro von seinem Privatkonto für das Boot gezahlt, wo das Boot doch zur Gänze Meischberger gehört haben soll, wollte die Richterin wissen? Das konnte sich Meischberger auch nicht erklären.

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