Grasser-Prozess: Aufdeckerjournalist ausgeschlossen

Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter hatte den Antrag gestellt.
Auf Antrag von Grasser-Verteidiger Ainedter wurde Ashwien Sankholkar von der Teilnahme an der Hauptverhandlung ausgeschlossen.

Im Grasser-Prozess hat es Dienstagnachmittag einen Knalleffekt gegeben. Der Aufdeckerjournalist und Buchautor Ashwien Sankholkar ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung als Journalist und Zuhörer ausgeschlossen worden. Der Anwalt des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grassers, Manfred Ainedter, hatte den Antrag gestellt.

Ainedter begründete seinen Antrag damit, dass Sankholkar auf der Liste der von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen in der Anklageschrift genannt werde. Der Schöffensenat beschloss nach kurzer Beratung den Ausschluss des Journalisten. "Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit", sagte Sankholkar beim Verlassen des Gerichtssaals zur APA.

Heftige Kritik Ainedters

Sankholkar hatte jahrelang in zahlreichen Artikeln neue Ermittlungserkenntnisse präsentiert, was zu heftiger Kritik Ainedters bis hin zu Klagen gegen das Magazin Format, wo die Berichte veröffentlicht wurden, geführt hatte. Sankholkar hatte Grasser und dem Korruptionsverdacht bei der Buwog-Privatisierung auch ein ausführliches Kapitel in seinem Buch "Der geplünderte Staat" gewidmet.

Der Schöffensenat wies den Antrag Ainedters auf Ausschluss der ermittelnden Beamten des Bundeskriminalamts von der Hauptverhandlung zurück. Der Antrag sei ungenau und außerdem sei noch unklar, ob und wer von den Beamten überhaupt als Zeuge geladen werde, führte Richterin Hohenecker den Beschluss aus.

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