Ticker-Nachlese: Viele Anträge, kein Plädoyer am ersten Tag
Der Verhandlungsverlauf im Überblick:
- Karl-Heinz Grasser gab vor Gericht an, er besitze kein Auto, kein Haus und habe keinen Arbeitgeber. Zu seinem Vermögen wollte er keine Angaben machen
- Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger machten ebenfalls keine Angaben zu ihrem Vermögen
- Die Verhandlung hat mit massiven Angriffen von Verteidigern gegen Richterin Marion Hohenecker begonnen, es wurden mehrere Befangenheitsanträge wegen Grasser-kritischer Tweets ihres Ehemanns gestellt
- Alle Befangenheitsanträge wurden schließlich abgelehnt
- Ein Antrag der Grasser-Verteidiger, einen Aufdecker-Journalisten des Saales zu verweisen, weil er auch als Zeuge auftreten soll, wurde stattgegeben
- Weitere Anträge von Anwälten der Verteidigung, unter anderem auf Änderung der Sitzordnung, wurden abgewiesen
- Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde auf Mittwoch verschoben
Der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte hat begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser vor, Schmiergeld genommen zu haben. Grasser weist alle Vorwürfe zurück. Der Prozess könnte rund ein Jahr dauern. Für alle Angeklagten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto - so hat heute Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Auftakt des Korruptionsprozesses seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargestellt. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel, Vorstrafen hat er laut Richterin keine.
Richtig in die Gänge kam der Prozess am ersten Tag allerdings nicht. Die Grasser-Verteidiger stellten sofort einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker wegen der angeblichen Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemannes. Drei weitere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Der Schöffensenat wies schließlich alle Befangenheitsanträge gegen Hohenecker ab. Die Anträge auf Ablehnung der vorsitzenden Richterin sind nicht gerechtfertigt, las Hohenecker die Begründung des Beschlusses vor. "Es entspricht nicht dem Zeitgast einer Richterin, sich die Meinung des Ehemanns umzuhängen." Als Richterin sei man "unabhängig und parteilos" und habe aufgrund der Gesetze, des Akteninhalts und eines fairen objektiven Beweisverfahrens zu urteilen, so Hohenecker.
Bemerkenswert am Nachmittag: Der Aufdeckerjournalist und Buchautor Ashwien Sankholkar ist von der Teilnahme an der Hauptverhandlung als Journalist und Zuhörer ausgeschlossen worden. Der Anwalt des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grassers, Manfred Ainedter, hatte den Antrag gestellt. Ainedter begründete seinen Antrag damit, dass Sankholkar auf der Liste der von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen in der Anklageschrift genannt werde. Der Schöffensenat beschloss nach kurzer Beratung den Ausschluss des Journalisten. "Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit", sagte Sankholkar beim Verlassen des Gerichtssaals zur APA.
Es folgten weitere Anträge seitens der Verteidigung, etwa auf Änderung der Sitzordnung, die als rechtswidrig angesehen wurde, weil etwa Journalisten den Anwälten auf die Computer-Bildschirme sehen könnten. Der Antrag wurde abgewiesen, doch durch die zahlreichen Einsprüche der Verteidigung blieb am Nachmittag keine Zeit mehr für das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es soll stattdessen am Mittwoch um 10:00 Uhr beginnen.
Für den KURIER berichteten aus dem Gerichtssaal Ida Metzger (Kürzel IM) und Christian Böhmer (CB).
Ticker-Nachlese: Viele Anträge, kein Plädoyer am ersten Tag
-
Danke fürs Mitlesen
Zäh war der erste Tag, morgen dürfte es ein bisschen spannender werden. -
Meischberger "sprachlos"
Walter Meischberger meinte auf die Frage, ob er den ersten Tag kommentieren will, nur: „Ich wünsche einen schönen Abend.“ Und setzte dann eine spitze Bemerkung drauf: „Der Zeitgeist macht mich sprachlos.“ Damit spielt er auf die Begründung der Ablehnung des Befangenheitsantrags an. Darin hieß es, es entspreche nicht dem „Zeitgeist einer Richterin", die Meinung des Ehemannes kritiklos zu übernehmen. (IM) -
Schluss für heute
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurde auf morgen 10.00 Uhr verschoben. Richterin Marion Hohenecker beendet den ersten Prozesstag. -
Die Richterin erläutert die Entscheidung: Die Mimik der Zeugen ist erkennbar, es wurde ausreichend Rücksicht auf Sichtschutz für Anwälte und Angeklagte genommen.
-
Der Sitzordnungsantrag wird abgewiesen.
-
Es geht weiter
-
Die Beratung des Senats zur Sitzordnung dauert nun bereits eine halbe Stunde. Fraglich, ob es heute noch zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft kommt.
-
Wer mit wem kann - und mit wem nicht
Kollegin Ida Metzger aus dem Gerichtssaal: Da es schon einige Pausen gab, lässt folgender Beziehungsstatus erstellen: das Trio Grasser-Meischberger-Plech versteht sich noch immer gut. Sie plaudern in den Pausen, scherzen gelegentlich. Auch mit Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics unterhält sich Grasser intensiv.Hochegger ist hier außen vor.
Kein Wunder, versuchte der Ex-Lobbyist eine Klage gegen den Ex-Finanzminister, den Lobbyisten Meischberger, den Unternehmer Ernst Karl Plech, sowie Immofinanz und die Raiffeisenlandesbank OÖ einzubringen. Hochegger sowie sein Bruder Paul warfen den Genannten vor, ihnen einen Schaden von 32 Millionen Euro verursacht zu haben. In der Schadensaufstellung wurden unter anderem Steuerstrafen wegen der Buwog-Provision aufgelistet. Hochegger blitzte mit der Klage allerdings ab. (IM)
-
Senat zieht sich zurück
Die Staatsanwaltschaft hat sich gegen Sitzordnungsantrag der Verteidiger ausgesprochen. Der Senat zieht sich zu Beratungen zurück. -
Die Sitzordnung...
... beschneide gleich mehrere Rechte der Angeklagten. Alle Rechtsanwälte - bis auf jenen von Hochegger - schließen sich diesem Antrag an. -
Die Ermittler des Bundeskriminalamts dürfen übrigens bleiben, weil offenbar noch nicht fix ist, dass sie als Zeugen auftreten werden. (IM)
-
Die Sitzordnung sei auch deswegen rechtswidrig, weil die Angeklagten die Mimik von Zeugen während ihrer Aussagen nicht sehen können, kritisiert ein Anwalt. Die garantierte anwaltliche Verschwiegenheit sei durch die Sitzordnung nicht gegeben, weil die Journalisten auf die Displays der Anwälte sehen könnten. (IM)
Hier nochmals die Sitzordnung im Gerichtssaal:
-
Nächster Antrag: Sitzordnung
Jetzt ein weiterer Antrag, dass die Sitzordnung rechtswidrig sei. Die Sitzordnung gebe den Journalisten die Möglichkeit, in Unterlagen einzusehen, weil sie hinter den Anwälten sitzen. -
Antrag stattgegeben
Zeuge und Aufdeckerjournalist Ashwien Sankholkar muss den Gerichtssaal verlassen. "Das ist ein Angriff gegen die Pressefreiheit", sagt Sankholkar zur APA.Die Ermittler des Bundeskriminalamts dürfen hingegen bleiben.
-
Ebenfalls auszuschließen sei nach Ansicht der Anwälte Grassers der Journalist Ashwien Sankholkar, der maßgeblich an der medialen Aufdeckung der Causa Buwog beteiligt war und jetzt als Zuschauer im Saal sitzt. Auch er ist als Zeuge der Staatsanwaltschaft geführt. Die Anwälte meinen, er könnte durch seine Anwesenheit voreingenommen werden.
-
Grassers Anwalt beantragt, die Ermittler des Bundeskriminalamts von der Verhandlung auszuschließen, weil sie zu einem Zeitpunkt als Zeugen aussagen sollen. Die Verhandlung wird unterbrochen, um über den Antrag zu entscheiden. (IM)
-
Begründung: "Es entspricht nicht dem Zeitgast einer Richterin, sich die Meinung des Ehemanns umzuhängen. Es entspricht nicht dem Zeitgeist einer Richterin, die Meinung des Ehemanns kritiklos umhängen zu wollen. Als Richterin ist man unabhängig und parteilos und hat aufgrund der Gesetze, des Akteninhalts und eines fairen objektiven Beweisverfahrens zu urteilen", sagt Hohenecker.
Außerdem: Eine Schöffin hat sich aus Krankheitsgründen abgemeldet. Sie scheidet aus. (IM)
-
Die Befangenheitsanträge werden abgewiesen
-
Jetzt doch: Die Schöffen betreten wieder den Saal.
-
Das Warten geht weiter. Grasser, Meischberger, Hochegger samt Anwälte und die Staatsanwaltschaft sind schon im Gerichtssaal. Doch die Tür zum Richterzimmer öffnet sich nicht. (IM)
-
Mittagspause verlängert
Die Beratungen über die Befangenheitsanträge gegen Richterin Marion Hohenecker und andere Anträge der Verteidigung dauern länger als erwartet. Die Mittagspause wurde bis 14.30 Uhr verlängert. -
Pausenfüller
Die Musiker Christoph & Lollo haben via Facebook auf die Vorführung ihres Musikvideos im Gerichtssaal reagiert: -
Mittagspause
Der Senat berät nun über die Befangenheitsanträge. Für Prozessbeobachter gibt es eine Mittagspause bis 14.00 Uhr. -
Staatsanwaltschaft: Keine Befangenheit
Nach einem 50-minütigen Vortrag Dietrichs erklärt die Staatsanwaltschaft jetzt, dass die Richterin nicht befangen sei und verweist auf bestehende Judikatur und Entscheidungen der Höchstgerichte. (CB) -
Dietrich wendet sich an Schöffen
Vereinfacht gesagt, das Verfahren habe "auf Biegen und Brechen bei dieser Richterin bleiben müssen", so Dietrich zu den Schöffen. Nach Aufhebung des Urteils durch den OGH im Mai 2017 hätte es zu einer Neuzuteilung aller verbundenen Verfahren kommen müssen.(APA)
-
Petrikovics-Anwalt Otto Dietrich stellt zahlreiche Anträge. Es geht um ein älteres Urteil von Richterin Marion Hohenecker gegen Petrikovics. Dadurch sei eine Befangenheit gegeben, so Dietrich.
(APA)
-
Nächster Antrag
Diesmal auf Beischaffung der Geschäftsverteilung von Oktober 2015. Petrikovics-Anwalt Otto Dietrich will wissen, wie das Verfahren an Richter Marion Hohenecker zugeordnet wurde. Er bezeichnet die Neuzuordnung an Hohenecker als "unzulässig". (APA) -
Wir hören, es geht weiter. Die Unterbrechung hat mit 15 Minuten länger als geplant gedauert.
-
Erstes Video vom Prozessbeginn
-
-
Vierter Befangenheitsantrag
Otto Dietrich, der Anwalt von Karl Petrikovics, schließt sich den Anträgen an und ergänzt: Das Verfahren wurde falsch zugeordnet. Es gibt jetzt eine kurze Pause. (CB)Bis jetzt geht es in der Verhandlung also fast ausschließlich um die mögliche Befangenheit der Richterin. Zur Erinnerung: Ein Befangenheitsantrag wurde bereits im Vorfeld des Prozesses vom Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien abgelehnt. "Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv infrage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", hieß es in der Presseaussendung des Landesgerichts.
-
Scharfe Kritik
Plech-Anwalt Rohregger beantragt, dass das Gericht den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung anruft, ob die Zusammensetzung des Richtersenats zulässig ist. "Wenn Hohenecker hier eine Verurteilung ausspricht, dann tut sie ihrem Mann einen Gefallen", sagt Rohregger. (IM, CB) -
Hier noch einige Fotos von der Ankunft der Angeklagten
-
Hier noch einige Fotos von der Ankunft der Angeklagten
-
Hier noch einige Fotos von der Ankunft der Angeklagten
-
Es gehe nicht darum, ob sich Richterin Hohenecker subjektiv nicht befangen fühlt, es gehe nur um den äußeren Anschein, betont der Meischberger-Anwalt. Es würden zahlreiche Medienkommentare existieren, die zeigen, dass der äußere Anschein der Unbefangenheit nicht mehr gegeben ist. Auch Michael Rohregger, der Anwalt von Ernst Plech, bringt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin ein. (IM)
-
Überblick über die Finanzsituation der Angeklagten
Die APA hat die bisherigen Erkenntnisse zusammengefasst:
Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto - so hat heute Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Auftakt des Korruptionsprozesses seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargestellt. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel (Tirol), Vorstrafen hat er laut Richterin keine.
Ebenfalls keine Angaben zu ihrem Vermögen machten der zweitangeklagte Walter Meischberger, der drittangeklagte Ernst Karl Plech und der viertangeklagte Peter Hochegger. Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sagte auf die Frage nach einer Vorstrafe: "Eine Verurteilung, die ich gerade absitze." Der frühere Spitzenmanager sagte, er verdiene 120 Euro netto im Monat. Der mitangeklagte frühere RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer sagte zu seinem Beruf, er sei Bankvorstand in Ruhe. Der ebenfalls angeklagte Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki gab als Wohnort Baku, Aserbaidschan, an. Er sei vermögenslos: "Ich habe leider kein Vermögen mehr aufgrund der langen Verfahrensdauer und der medialen Vorverurteilung, das hat mein Vermögen getroffen."
-
Nächster Antrag
Jörg Zarbl, der Anwalt von Walter Meischberger, bringt ebenfalls einen Antrag auf Ablehnung der Richterin ein. Der Anwalt bezeichnet Hoheneckers Mann als politischen Aktivisten. Er sei „politisch weit links“ und spreche sich feindselig gegen die schwarzblaue Regierung aus. (IM, CB) -
Richterin ermahnt Prozessbeobachter
Eine Person im Gerichtssaal machte ein Foto. Richterin Hohenecker lässt die Personalien des Prozessbeobachters aufnehmen. Ton- und Filmaufnahhmen während des Prozesses sind verboten. -
Ehemann war Ausbildungsrichter
Der Richter Manfred Hohenecker war (vor der Eheschließung) der Ausbildner der Buwog-Richterin Marion Hohenecker. Damit sei der objektive Anschein gegeben, dass es keine unbefangene Rechtssprechung geben kann, sagt Ainedter. (IM) -
Tweets als Beilage zum Verfahren
Ainedter verliest auch einige Grasser-kritische Tweets des Ehemanns von Richterin Hohenecker. Er sieht die "volle Unvoreingenommenheit" der Richterin nicht mehr gegeben. Manfred Hohenecker hat aktuell 219 Follower auf Twitter.(APA)
-
Kein Ton
Man muss dazu sagen: Es gibt keine Tonausgabe im Gerichtssaal, deswegen muss Ainedter den Text vorlesen. "Es mag lustig sein, für den Betroffenen aber nicht", betont Ainedter. Es sei nicht lustig, wenn Richter Manfred Hohenecker (der Ehemann) ein solches Video verbreite.Besagtes Video von Christoph & Lollo:
-
Ainedter stellt Befangenheitsantrag
Grasser-Anwalt Ainedter will in Sachen Befangenheitsanschein nicht locker lassen. Wir erinnern uns, vor wenigen Tagen hatte sein Team die Twitter-Aktivitäten des Ehemanns der Richterin thematisiert (ebenfalls ein Richter), weil sie gegen Grasser gerichtet waren. Das Straflandesgericht lehnte den Befangenheitsnatrag ab.Ainedter bringt nun im Schwurgerichtssaal einen Antrag wegen Befangenheit ein, es bestehe zumindest der Anschein. Er brauche dazu die Leinwand im Saal. Es wird das Lied "Karl-Heinz" von Christoph & Lollo vorgespielt, dass der Ehemann auf Twitter mit "immer noch aktuell!" kommentiert hat. Ainedter liest den Text des Lieds vor: "Wann muss der Karl-Heinz ins Loch? Wann muss der schöne Karl-Heinzi zittern, dass ihn der alte Fritzl unter der Dusche nicht sekkiert?"
-
Durch Prozess ruiniert
Der mitangeklagte Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki erklärt, er lebe in Baku in Aserbaidschan. Durch den Prozess sei er ruiniert. (CB)Grasser und Vermögensberater Wicki sollen nachträglich einen Zusatz zu einem Treuhandvertrag gefälscht haben, um die Justiz glauben zu lassen, Grasser habe sich Geld von seiner Schwiegermutter geborgt - das behauptet zumindest die Anklage. Ob es stimmt, soll der Prozess zeigen. Im Zuge der Buwog-Ermittlungen wurden seine Niederlassungen in der Schweiz und in Liechtenstein durchsucht.
-
-
In der ersten Reihe sitzen die Angeklagten. Reihe 2-6 sind nur für Verteidiger und ihre Mitarbeiter reserviert. Während die Daten der Angeklagten abgefragt werden, liest Grasser ein Dokument und unterstreicht Passagen mit gelbem Leuchtstift. (IM)
-
-
Jetzt ist Meischberger dran. Er wohnt derzeit in Klosterneuburg und macht keine Angaben zum Vermögen. Er beruft sich auf die Verfahrenshilfe, die er beantragt hat.
Ernst Plech: Ich mache keine Angaben zu meinem Vermögen.
(Metzger)
-
Kein Haus, kein Auto
Ainedter will einen Antrag stellen, wird vertröstet - zuerst werden die Generalien der Angeklagten geklärt. Grasser habe kein Haus, kein Auto, sagt er. Zum Einkommen will er keine Angabe machen.(Böhmer)
-
Kommentare