Laufzeit
Die 15a-Vereinbarung soll diesmal fünf, statt bisher drei Jahre gelten, also für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
Eckpunkte
Die Vereinbarung umfasst den Wegfall des Kopftuchverbots, 200 Millionen Euro Zweckzuschüsse des Bundes pro Jahr für das verpflichtende letzte Kindergartenjahr, den Ausbau des Angebots und die frühe Sprachförderung; 63 Millionen pro Jahr gibt es zusätzlich durch die Kofinanzierung der Länder. 30 Prozent der Mittel können fexibel für Ausbau oder sprachförderung genutzt werden (biser waren es 10 Prozent)
Zielwert
Angestrebt wird, dass, statt aktuell 30 Prozent, bis 2026/27 33 Prozent der unter Dreijährigen einen Kindergarten besuchen. Dann würde Österreich das EU-Ziel erreichen. Bei den Plätzen, die mit einer Vollzeittätigkeit der Eltern vereinbar sind, ist der Zielwert bei unter-Dreijährigen 70 Prozent (akutell 64 Prozent), bei den Drei- bis Sechsjährigen 57,8 Prozent (aktuell 51,8 Prozent)
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