3500 Obdachlose? Kritik an neuem Fremdenrecht

Sobotka
Mit der Kritik seines Parteifreundes und Wiener Flüchtlingskoordinators Peter Hacker, wonach nun 3500 Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht die Obdachlosigkeit drohe, kann Verteidiungsminister Doskozil (SPÖ) nichts anfangen.

Die Regierung hat am Dienstag vor dem Ministerrat ihr neues Fremdenrechtspaket verteidigt. Klares Ziel sei es, dass Gerichtsentscheidungen umgesetzt werden, sagte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ). Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) betonte, "ich bin für die Durchsetzung des Rechtsstaates verantwortlich."

Mit der Kritik seines Parteifreundes, dem Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker, wonach tausenden Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht die Obdachlosigkeit drohe, kann Doskozil nichts anfangen: "Ich nehme mal für mich in Anspruch, dass ich mich in Asyl- und Migrationsfragen auch entsprechend auskenne".

Warnung vor Anstieg der Kriminalität

Hacker hatte am Dienstag im Ö1-Morgenjournal insbesondere die Bestimmung, wonach Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, sofort aus der Grundversorgung fallen sollen, scharf kritisiert. "Bedeuten wird das, dass wir in Wien mit einem Schlag rund 1.300 rechtskräftig negative Flüchtlinge aus der Grundversorgung herausschmeißen und österreichweit insgesamt 3.500 Flüchtlinge aus der Grundversorgung herausgeschmissen werden, von einem Tag auf den anderen", sagte Hacker.

Bisher hatten Betroffene vier Monate Zeit, um die Ausreise vorzubereiten. Diese Übergangsfrist soll jetzt aber fallen. "Das wird in allen Landeshauptstädten zum Problem führen, vor allem aber in Wien", sagte Hacker. "Ich würde gerne wissen, wer dann die Verantwortung übernimmt für die steigende Kriminalität in der Bundeshauptstadt." Die entsprechende Gesetzespassage "muss ersatzlos raus", forderte Hacker.

Rückführungen sollen forciert werden

Innenminister Sobotka wies Hackers Kritik ebenfalls scharf zurück: Die Stadt Wien sollte "ihren Ehrgeiz darauf legen", Leute zur Ausreise zu ermuntern, die kein Recht hätten, in Österreich zu sein. "Wer macht den Rechtsbruch? Ich oder die, die nicht außer Landes gehen?", fragte Sobotka. "Der bricht ein Recht", warum sollte man diese Personen mit Steuergeld versorgen. "Dann soll sich der Flüchtlingskoordinator anstrengen, dass sie nach Hause gehen", spielte Sobotka den Ball zurück.

3500 Obdachlose? Kritik an neuem Fremdenrecht
Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Wer kein Asyl bekomme, könne ja zurück in sein Heimatland gehen, da er offensichtlich nicht verfolgt werde. Es gebe Beratung und wenn sich jemand nicht dem Gesetz unterwerfe, auch Strafen. Wenn dies nicht fruchte, gehe es auch darum, dass man die Betroffenen letztlich in Rückkehrzentren "internieren" wolle - wobei sich Sobotka sogleich selbst ausbesserte: "Beziehungsweise nicht internieren, sondern auf die Ausreise vorbereiten wollen".

Derzeit gebe es etwa 4.000 Leute in der Grundversorgung, die ausreisen müssen, sagte Sobotka. Davon sei von den neuen Maßnahmen etwa die Hälfte betroffen. Der Rest seien "vulnerable Gruppen", wie etwa Schwangere. Diesen 50 Prozent sei derzeit eine Ausreise nicht zumutbar.

Obdachlosigkeit schon jetzt ein Problem

Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) meinte, man solle sich nicht der Illusion hingeben, dass es nicht jetzt schon ein Problem der Obdachlosigkeit und der U-Boote gebe. Wie genau die Rückkehrzentren ausgestaltet sein werden, hänge vom parlamentarischen Prozess und Verhandlungen mit den Ländern ab. Aber wenn sich ein Rechtsstaat ernst nehme, müsse er dafür sorgen, dass Menschen mit rechtsgültig negativem Asylbescheid auch außer Landes gebracht werden müssen. Freilich müsse man bis dahin dafür sorgen, dass die Betroffenen ein Dach über den Kopf haben und medizinisch versorgt seien.

Ganz ähnlich argumentierte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ): "Es ist Verantwortung der gesamten Regierung, dass es Rechtsstaatlichkeit gibt".

Indes wird die Kritik an dem neuen Fremdenrechtspaket immer lauter. Volkshilfe, Caritas und UNHCR hoffen, dass im Gesetzwerdungsprozess noch einige Punkte gelockert werden. Vor allem die Einschränkungen bei der Grundversorgung sollten nochmals überdacht werden.

„Egal ob Familien mit Kindern oder Kranke – sie alle könnten bei Wegfall der Grundversorgung von einem Tag auf den anderen ohne jedwede Versorgung auf der Straße stehen. Aus Sicht von UNHCR wäre diese Regelung höchst bedenklich“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. Die vorgeschlagene Regelung fand sich bereits 2015 in einem Gesetzesentwurf, der aber damals aus gutem Grund nicht in der vorliegenden Form beschlossen wurde.

Rückführungen sollen forciert werden

Verteidigunsminister Doskozil betonte am Dienstag, Ziel des Pakets sei es, Rückführungen zu forcieren. Es gebe ein Bündel an Maßnahmen, etwa die Ausweitung der Schubhaft, eine Umgestaltung der Rückkehrberatung und auch das Thema Rückführzentren solle im laufenden parlamentarischen Prozess noch umgesetzt werden, erklärte Doskozil. Er gehe davon aus, dass die Rückführungen und Außerlandesbringungen ("Abschiebungen") steigen. Natürlich müsse gewährleistet sein, dass seitens der Länder eine gewisse Versorgung sichergestellt sei, etwa im medizinischen Bereich.

Schubhaftdarf künftig auch 18 Monate dauern, derzeit sind maximal zehn Monate erlaubt.

Strafen werden erhöht, sollten sich Asylwerber durch falsche Angaben einen Aufenthaltstitel "erschleichen". Geplant sind 1000 bis 5000 Euro oder ersatzweise (was eher wahrscheinlich ist) Ersatzhaft von bis zu drei Wochen.

Nicht-Ausreise Wenn ein "Fremder" trotz gültigem Einreiseverbot oder gültiger Rückkehr-Entscheidung nicht zeitgerecht ausreist, ist das eine Verwaltungsstraftat, geahndet mit Pönalen von 5000 bis 15.000 Euro – oder Ersatzhaft von bis zu sechs Wochen.

Keine Grundsicherung (rund 200 Euro) mehr für Flüchtlinge, die kein Recht auf Aufenthalt haben. Sobotka: "Wir zahlen da nicht mehr weiter die Grundversorgung, wenn Menschen eigentlich ausreisepflichtig sind."

Aberkennung des Asyltitels bei straffälligen Asylwerbern soll beschleunigt werden, ebenso die Abschiebungen. Bereits vor einer allfälligen strafrechtlichen Verurteilung soll ein beschleunigtes Aberkennungsverfahren des Asylstatus eingeleitet werden.

Beschäftigung von Asylwerbern in gemeinnützigen Firmen des Bundes, Landes oder der Gemeinden wird erlaubt. Offen ist die Bezahlung, die der Innenminister per Verordnung festlegen wird. Dabei will man sich am Stundensatz der Zivildiener orientieren.

Offen sind die Modalitäten der Rückkehrzentren (Abschiebung abgelehnter Asylwerber). SPÖ und ÖVP betonen, dass während der parlamentarischen Behandlung auch diese Maßnahme dazukommen könnte.

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