Doskozil verteidigt verschärftes Fremdenrecht

Hans Peter Doskozil
Das neue Fremdenrechtspaket bringt Strafen gegen Asylwerber von bis zu 15.000 Euro. Der Verteidigungsminister antwortet auf Kritik, die Maßnahmen würden einen Anstieg von Illegalität und Kriminalität bringen.

Die Regierung bringt nun ihr verschärftes Fremdenrechtspaket auf den Weg. Am Montag konnten die letzten strittigen Punkte zwischen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) ausgeräumt werden. Das neue Fremdenrecht wird heute im Ministerrat präsentiert.

Ein Eckpunkt des Pakets ist, dass jenen Flüchtlingen, die das Recht auf Aufenthalt verlieren, auch die Grundversorgung gestrichen werden soll. Der Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker warnte davor, dass dies zu einem Anstieg der Kriminalität in den Städten führen könnte. Im Ö1-"Morgenjournal" erklärte Hacker: "Das würde bedeuten, dass in Wien 1300 rechtskräftig negative Flüchtlinge von einem Tag auf den anderen aus der Grundversorgung hinausgeschmissen werden". Österreichweit beträfe dies 3.500 Flüchtlinge. Dies würde bedeuten, dass tausende Menschen obdachlos würden und in die Illegalität abtauchen könnten, kritisierte Hacker.

"Entscheidungen durchsetzen"

Verteidigungsminister Doskozil verteidigte hingegen die Maßnahmen. "Welches Bild geben wir als Staat ab, wenn wir Entscheidungen nicht durchsetzen können?", sagte er Dienstagfrüh im "Morgenjournal". Er gehe nicht davon aus, dass viele in Illegalität abdriften werden, man könne dies anhand von bereits bestehenden Erfahrungen beurteilen.

Geplant sei außerdem ein abgestuftes System, mit entsprechender Rückkehrberatung und Rückkehrzentren. Dieses System werde jetzt implementiert. Das forcierte Ziel sei: Rückkehr.

Harte Strafen

Wenn ein "Fremder" trotz gültigem Einreiseverbot oder gültiger Rückkehr-Entscheidung nicht zeitgerecht ausreist, sind im neuen Fremdenrecht erhöhte Geldstrafen von 5000 bis 15.000 Euro oder eine Ersatzhaft von bis zu sechs Wochen geplant. Diese verschärften Pönalen "werden jene treffen, die trotz Ausweisung, Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe nicht ausreisen", sagte Doskozil. "Ich glaube schon, dass das vertretbar ist, weil es darum geht, unsere Entscheidungen durchzusetzen."

Schubhaftdarf künftig auch 18 Monate dauern, derzeit sind maximal zehn Monate erlaubt.

Strafen werden erhöht, sollten sich Asylwerber durch falsche Angaben einen Aufenthaltstitel "erschleichen". Geplant sind 1000 bis 5000 Euro oder ersatzweise (was eher wahrscheinlich ist) Ersatzhaft von bis zu drei Wochen.

Nicht-Ausreise Wenn ein "Fremder" trotz gültigem Einreiseverbot oder gültiger Rückkehr-Entscheidung nicht zeitgerecht ausreist, ist das eine Verwaltungsstraftat, geahndet mit Pönalen von 5000 bis 15.000 Euro – oder Ersatzhaft von bis zu sechs Wochen.

Keine Grundsicherung (rund 200 Euro) mehr für Flüchtlinge, die kein Recht auf Aufenthalt haben. Sobotka: "Wir zahlen da nicht mehr weiter die Grundversorgung, wenn Menschen eigentlich ausreisepflichtig sind."

Aberkennung des Asyltitels bei straffälligen Asylwerbern soll beschleunigt werden, ebenso die Abschiebungen. Bereits vor einer allfälligen strafrechtlichen Verurteilung soll ein beschleunigtes Aberkennungsverfahren des Asylstatus eingeleitet werden.

Beschäftigung von Asylwerbern in gemeinnützigen Firmen des Bundes, Landes oder der Gemeinden wird erlaubt. Offen ist die Bezahlung, die der Innenminister per Verordnung festlegen wird. Dabei will man sich am Stundensatz der Zivildiener orientieren.

Offen sind die Modalitäten der Rückkehrzentren (Abschiebung abgelehnter Asylwerber). SPÖ und ÖVP betonen, dass während der parlamentarischen Behandlung auch diese Maßnahme dazukommen könnte.

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