Freie Privatschulen wollen mehr Geld

Symbolfoto.
Der Verfassungsgerichtshof soll über die Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen entscheiden. Die freien Schulen sprechen von einem "Akt der Notwehr".

Vor 25 Jahren gab es bereits einen gescheiterten Versuch, nun kämpfen die alternativen Privatschulen erneut beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) um mehr Geld. 38 nicht-konfessionelle Einrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht und drei Dachverbände klagen auf Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen - als "Akt der Notwehr", sagte Edgar Hernegger vom Waldorfbund am Dienstag.

Rund 6000 Schüler an freien Schulen

Gut 6.100 Kinder besuchen derzeit in Österreich eine Freie Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Sie unterrichten nach staatlich anerkannten Lehrplänen, dürfen Zeugnisse ausstellen und es kann dort die Schulpflicht, teils sogar die Matura absolviert werden. Ihre Finanzierung unterscheidet sich allerdings von jener der konfessionellen Privatschulen: Während diesen per Gesetz alle Personalkosten samt Begleitkosten ersetzt werden, müssen die Freien Schulen um Subventionen ansuchen, die allerdings "nach inhaltlich willkürlichen Kriterien" vergeben würden, so Anwalt Wolfram Proksch bei einer Pressekonferenz der Kläger. Der Rest des Budgets kommt aus Elternbeiträgen.

Grundlage der unterschiedlichen Regelungen ist das Privatschulgesetz aus dem Jahr 1962, also einer Zeit, als es in Österreich noch gar keine Montessori-, Waldorf- oder andere Alternativschulen gab. In der Praxis führt das laut Hernegger zu Skurrilitäten wie einer kleinen Alternativschule in Tirol, die wegen Finanzengpässen von der evangelischen Kirche übernommen wurde. Obwohl dieselben Schüler am selben Ort von denselben Lehrern nach demselben Lehrplan unterrichtet wurden, übernahm der Bund nun statt zehn bis 20 plötzlich 80 bis 90 Prozent der Kosten - und das nur, weil es sich nun um eine konfessionelle Privatschule handelte.

Staatliche Schulen erhalten das 12-fache pro Schüler

Im Pflichtschulbereich erhalten die Freien Schulen laut Auflistung der Kläger 750 Euro pro Schüler und Jahr, staatliche Schulen hingegen das Zwölffache. Durch steigende Schülerzahlen sei außerdem die Förderung pro Kopf seit 2012 um ein Viertel zurückgegangen. Die Folge: Viele Schulen seien von finanzieller Not bedroht, "jeder Fehler kann existenzbedrohend sein", sagt Hernegger. "Wir sind und wären weiter gerne die Start-Up-Unternehmen des Bildungsbereichs", betont Hannes Würkner von der Interessensvertretung privater, nicht-konfessioneller Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (PBÖ). Dafür brauche es aber zumindest eine Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen.

Über Jahre habe man versucht, die Politik von einer Gesetzesänderung zu überzeugen - bisher ohne Erfolg. Die Initiative will deshalb nun beim VfGH eine Aufhebung von jenen Teilen des Privatschulgesetzes erreichen, die zu einer Ungleichbehandlung von konfessionellen und nicht-konfessionellen Privatschulen führen. Sie sieht u.a. eine Verletzung von Gleichheitsgebot, Nichtdiskriminierungsverbot und dem Bestimmtheitsgebot, wonach die Vergabe von Förderungen nachvollziehbar sein muss. Geht es nach den Klägern, sollen die Kosten für Lehrer an den Freien Schulen, die eine staatlich anerkannte Ausbildung haben, ebenfalls zu hundert Prozent vom Bund übernommen werden. Lehrer, die nur eine alternativpädagogische Ausbildung haben, sollen wie ein Sondervertragslehrer bezahlt werden, der keine pädagogische Fachausbildung hat.

Klage aus formalen Gründen abgelehnt

Die Klage vor 25 Jahren habe der VfGH übrigens aus rein formalen Gründen abgewiesen, betont Proksch. Damals hätten nämlich Eltern und Schüler den Individualantrag eingebracht und nicht die Schulen, an die sich das Gesetz richtet. Damals habe es außerdem wesentlich weniger Freie Schulen gegeben, diese machten heute bereits 30 Prozent der Privatschulen aus. Die Position der Alternativschulen werde auch durch die europäische Grundrechtecharta gestärkt, wonach den Eltern eine Bildung ihrer Kinder "entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen" ermöglicht werden muss. Proksch hofft auf eine Entscheidung des VfGH in einer der Sessionen 2017, allenfalls 2018.

Unterstützung bekommen die Freien Schulen bei ihrem Anliegen von Grünen, NEOS und Industriellenvereinigung (IV). Immerhin, so der Tenor, profitiere das gesamte Schulwesen von den innovativen Konzepten, die dort erprobt würden.

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