FPÖ beharrt auf Ausschluss von Doppelstaatsbürgern

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl
FPÖ-Generalsekretär Kickl kritisiert Innenminister und Wahlrechtsgutachten.

Die FPÖ bleibt dabei: Staatsbürgern, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen, sollte bei der Nationalratswahl das Wahlrecht entzogen werden. An dieser Haltung ändert auch das aktuelle Gutachten nichts, das der Wahlrechtsexperte Gerhard Strejcek für das Innenministerium erstellt hat. Als "höchst fragwürdig" kritisiert FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die darin geäußerten Thesen. Autor Strejcek liege mit seinen Aussagen "völlig falsch", poltert der freiheitliche Politiker.

Strejcek erteilt FPÖ-Forderungen Absage

In seinem Gutachten hält Strejcek fest, dass man Menschen bei Verdacht auf rechtswidrige Doppelstaatsbürgerschaft nicht einfach das Wahlrecht entziehen könne. Dazu sei ein Bescheid der jeweils für die Staatsbürgerschaft zuständigen Landesbehörde notwendig. Das sei auch beim Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Gang und Gebe. Der freiheitlichen Idee, die Wahlbehörde solle im Rahmen der Mitte August beginnenden Richtigstellungsverfahren rund 20.000 Türken aus dem Wählerverzeichnis streichen, erteilte der Universitätsprofesser eine klare Absage.

Dieses Argument will Kickl nicht gelten lassen: "Die Unrichtigkeit dieser Annahme hat der Oberste Gerichtshof bereits 1984 festgestellt". Auch Innenminister Sobotka (ÖVP) lässt er nicht ungeschoren. Dieser versuche die Verantwortung "mittels eines höchst fragwürdigen Expertengutachtens" abzuwälzen, kritisiert Kickl.

Kommentare