FPÖ-Klubgeld für Straches Facebook-Seite "unzulässige Spende"

FPÖ-Klubgeld für Straches Facebook-Seite "unzulässige Spende"
Rechnungshof prüfte FPÖ-Spendenbericht und hegt Zweifel, ob mehr Gelder von Vereinen flossen als angegeben.

Zwei Monate nach den anderen Parteien hat der Rechnungshof am Dienstag auch den Rechenschaftsbericht der FPÖ für das Jahr 2017 veröffentlicht. Und die Prüfer finden darin die eine oder andere Ungereimtheit, die beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt gemeldet wurden. Dieser entscheidet nun, ob die beanstandeten Punkte tatsächlich einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen. Er legt auch die Strafen für die Vergehen fest.

Mit rund einer halben Million Euro Strafe wird die FPÖ zum Beispiel wegen der Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze im Wahlkampf 2017 rechnen müssen. Diese ist nun amtlich: 10.717.654,14 Euro hat die FPÖ damals für die Wahlschlacht ausgegeben - 3.717.654,14 Euro oder 53 Prozent mehr als erlaubt.

32.000 Euro Spenden

Durch die Ibiza-Affäre wurde die Frage virulent, ob Geld über Vereine an die Parteien geflossen sind, und ob allfällige Zahlungen in der Spendenliste des Rechenschaftsberichts erfasst wurden. An Spenden lukrierte die FPÖ im Wahlkampfjahr 2017 32.390,78 Euro.

Laut FPÖ gab es keinerlei Zuwendungen über Vereine - dazu legte die Partei dem Rechnungshof einen Bericht eines Wirtschaftsprüfers vor, in dem fünf Vereine geprüft wurden. Diese Beschränkung auf fünf Vereine führt nun dazu, dass für den Rechnungshof "die Zweifel, ob es Leistungen Dritter für die Wahlkampfkosten der FPÖ gegeben hat, nicht völlig ausgeräumt" sind.

Im Wirtschaftsprüferbericht fehlt zum Beispiel das "Institut für Sicherheitspolitik", dessen Präsident der frühere FPÖ-Parteikassier Markus Tschank ist und das vom Glücksspielkonzern Novomatic 200.000 Euro bekam. Der diesbezügliche Bericht der Wirtschaftsprüfer sei "versehentlich nicht mitgesendet" worden, erklärte FPÖ-Finanzreferent Hubert Fuchs am Dienstag. Er sei bereits nachgereicht worden.

Werbewert für die Partei

Eine möglicherweise "unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz" sieht der Rechnungshof bei der Facebook-Seite von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Bis zum Sommer 2017 schien in deren Impressum nämlich der FPÖ-Parlamentsklub auf (erst danach die Partei). Aus Sicht des Rechnungshofs war die Seite jedoch auch bis zum Sommer 2017 nicht ausschließlich dem Parlamentsklub zuzurechnen, "sondern erzielte auch einen Werbewert für die Partei. Eine solche Sachleistung stellt eine unzulässige Spende durch den FPÖ-Parlamentsklub an die Partei dar", so die Prüfer.

Fuchs wies dies zurück: Strache sei 2017 sowohl Partei- als auch Klubobmann gewesen und es seien damals überwiegend parlamentarische Inhalte gepostet worden.

Diese kritisieren zudem, dass die FPÖ 85.312,50 Euro an "Einnahmen aus Spnsoring und Inseraten" für die Neue Freie Zeitung im Rechenschaftsbericht nicht ausweist. Herausgeber des Mediums sind Partei und Klub. Die FPÖ argumentiert, die Kosten der Zeitung würden die Einnahmen regelmäßig übersteigen.

Wieviel arbeiteten Mitarbeiterinnen?

Eine weitere unzulässige Spende vermutet der Rechnungshof zwischen der FPÖ-Parteiakademie und der Partei. So gibt es zwei Mitarbeiterinnen, die zu 50 Prozent bzw. 75 Prozent vom Freiheitlichen Bildungsinstitut (FBI) bezahlt werden. Weil es keinen Nachweis dafür gibt, dass sie auch eine entsprechende Leistung in diesem Umfang für das FBI erbringen, besteht der Verdacht einer unzulässigen Spende.

Am 12. Juli hatte der Rechnungshof die Berichte der anderen Parteien veröffentlicht. Auch zu ÖVP und SPÖ gab es Berichte an den Parteiensenat unter anderem wegen Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze. Die ÖVP lag um fast sechs Millionen darüber (und muss bis zu eine Million Euro Strafe zahlen), die SPÖ um 380.000 Euro (40.000 Euro Strafe). Die FPÖ wird für die Überschreitung rund eine halbe Million Euro zahlen müssen.

Außerdem wurden auch ÖVP und SPÖ wegen des Verdachts unzulässiger Parteispenden beim Parteiensenat angezeigt. 

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