Forderungen für Pflegereform vorgelegt

Das Paradebeispiel ist das Pflege-Thema
Verlangt werden etwa bundesweit einheitliche Kriterien für den Leistungszugang und eine direkte Leistungsverrechnung.

Nach dem vorige Woche von Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) gegebenen Startschuss für die Pflegereform und den von den Hilfsorganisationen auf den Tisch gelegten Forderungen hat am Montag der Österreichische Gesundheits-und Krankenpflegeverband (ÖGKV) seine Vorstellungen präsentiert. Verlangt werden etwa bundesweit einheitliche Kriterien für den Leistungszugang und eine direkte Leistungsverrechnung.

Derzeit wird der Zugang zur Hauskrankenpflege und zur Langzeitpflege in den Bundesländern geregelt. Dies führt zu einem nicht einheitlichen System und Unterschieden in den Pflegeleistungen sowie der Verrechnung. Hier wäre eine Vereinheitlichung wünschenswert, um niedrigschwellige Versorgung bundesweit zu gewährleisten, fordert der ÖGKV in einer Aussendung.

Verlangt wird auch eine direkte Verrechnung von Leistungen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKP) mit den Krankenversicherungen und eine dementsprechende Adaptierung des ASVG. Mit einem klaren Versorgungsauftrag und einem dementsprechenden standardisierten Leistungskatalog könnten freiberuflich tätige Pflegepersonen im Rahmen der Primärversorgung ihre Leistungen transparent mit den Krankenversicherungen abrechnen, lautet der Wunsch.

Kritisiert wird auch, dass professionell Pflegende, die gewährleisten, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben können, oft mit Haushaltshilfen und Betreuern vermengt werden. Diese Sparte der Pflege verfüge ebenfalls über herausragende medizinisch-pflegerische Kompetenzen, die nicht nur wahrgenommen, sondern auch entsprechend entlohnt werden müssen, fordert der ÖGKV. Und die Versorgung chronisch Kranker und Pflegebedürftiger im extramuralen Bereich könne nicht auf einem "Just-In-Time-Prinzip" beruhen. "Das Gesundheitssystem ist kein industrieller Fertigungskomplex und kann auch nicht als solcher gehandhabt werden. Kosteneffizienz und wirtschaftliches Arbeiten sind wichtig, können aber nicht immer als oberstes Ziel angesetzt werden", stellt der Gesundheits- und Krankenpflegeverband fest.

Und schließlich macht der ÖGKV noch auf ein spezielles Problem aufmerksam. Seit 2016 können Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zwar grundsätzlich Verordnungsscheine für Inkontinenzprodukte, Verbandsmaterialien, Pflegeprodukte und dergleichen nach der ärztlichen Erstverordnung selbstständig weiterverordnen. Wegen einer fehlende ASVG-Novelle habe diese Regelung aber bis heute nicht den Weg in die Praxis gefunden.

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