Flüchtlinge: 32 gemeinnützige Arbeiten möglich

Asylwerber sollen künftig in 32 Bereichen tätig sein dürfen.
Regierung hat sich nach Monaten auf eine Liste von Hilfstätigkeiten geeinigt.

Flüchtlinge, die über 16 Jahre alt sind, und bis dato keine Möglichkeit hatten, einer Tätigkeit nachzugehen, sollen alsbald gemeinnützige Arbeit verrichten dürfen. Unter der Prämisse, dass die geleistete, gemeinnützige Arbeit für Bund, Länder und Gemeinden anlass- und projektbezogen ist. Worauf haben sich SPÖ und ÖVP nun nach Monaten im Detail geeinigt?

Wohl der Allgemeinheit

Die Tätigkeit "muss sozialen Charakter haben", "dem Wohle der Allgemeinheit dienen" und keine "bestehenden Arbeitsplätze ersetzen oder gefährden". In der Verwaltung sollen Asylwerber "einscannen" dürfen, "Daten in Excel-Tabellen übertragen" oder bei "Grätzelfesten" oder Sportveranstaltungen als Übersetzer agieren. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben, öffentliche Flächen (Straßen, Parkanlagen) reinigen und pflegen sowie Spielplätze und Sportanlagen "betreuen" zu dürfen. Weiters sollen die Asylwerber in "Pensionistenklubs" bei Hilfstätigkeiten unterstützen, in Archiven von Stadtbüchereien und anderen Einrichtungen sowi bei "kleineren Übersiedelungen" in Gemeinden helfen. Ob und wenn ja, in welcher Höhe es für die gemeinnützige Arbeit "Taschengeld" geben soll - das bleibt ein Streitpunkt in der Regierung. Die Bandbreite reicht einem Stundenlohn von 2,50 Euro bis 5 Euro.

Rechtsunsicherheiten

Um Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Kinder und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes auszuschließen, sollte eine gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 Jahren ermöglicht werden. Ebenso sollten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich schwangerer Asylwerberinnen Beachtung finden. Angemeldet werden sollen die arbeitstätigen Flüchtlinge bei der Unfallversicherung.

Kritik

Kritik am Vorhaben kam von den NEOS. Deren Sozialsprecher Gerald Loacker meinte in einer Aussendung, was die Regierung vorschlage, sei nichts anderes als staatlich subventionierte Konkurrenz gegenüber Privaten und deren Arbeitskräften. Stattdessen sollte man ermöglichen, dass Asylwerber nach sechs Monaten ganz normaler Teil des Arbeitsmarkts werden.

Die Vorsitzende der SPÖ-Landesflüchtlingsreferenten Doris Kampus begrüßt die Liste zwar an sich, kritisierte aber in Ö1, dass es noch immer keine Verständigung bezüglich der finanziellen Entschädigung der Asylwerber gibt. Außerdem hätte man gerne eine Liste von Organisationen, die neben den öffentlichen Stellen Flüchtlinge beschäftigen dürfen. Ferner wäre es Ziel der Länder, eine bundesweite Unfall- und Haftpflichtversicherung zu schaffen.

FPÖ gegen Bezahlung

Die FPÖ will, dass Asylwerber gemeinnützige Arbeit ohne Bezahlung leisten. Dies wäre eine Selbstverständlichkeit, meinte Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. Was die vom Innenministerium vorgelegte Tätigkeitsliste angeht, will die FPÖ prüfen, ob es zu einer Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt kommt.

Positive Reaktionen

Der Gemeindebund zeigt sich erfreut, dass das Innenministerium eine Liste mit jenen Tätigkeiten erstellt hat, die Asylwerber in der Grundversorgung ausüben dürfen. "Die Liste ist ok, sie trägt zur rechtlichen Klarstellung bei", erklärte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.

Positiv äußerte sich auch die Grüne Integrationssprecherin Alev Korun. Mit der Klarstellung werde es möglich, dass Schutzsuchende zumindest ein paar Stunden in der Woche einer Tätigkeit nachgehen können, die ihren Alltag strukturiere. Das beuge monatelanger Untätigkeit und daraus resultierenden psychischen Problemen vor, so Korun in einer Aussendung. Positiv zum Vorliegen der Liste äußerte sich auch das Team Stronach.

Wie Mödlhammer betonte, sei freilich noch eine größere Frage unbeantwortet, nämlich wie man chancenreiche Asylwerber an den Arbeitsmarkt heranführe: "Sonst landen sie automatisch in der Mindestsicherung."

Hier geht es für Mödlhammer vor allem um das Beschäftigungsausmaß, das aus seiner Sicht gesteigert gehört. Es müssten möglichst arbeitsnahe Bedingungen geschaffen werden, ohne dass die Asylwerber deswegen gleich die ganze Grundversorgung verlieren. Es sei jetzt an Sozial-, Wirtschafts- und Finanzministerium, ein geeignetes Modell auszuarbeiten.

Rechtliche Expertise

Seitens des Innenministeriums hieß es am Freitag, dass die Tätigkeitenliste de facto eine rechtliche Expertise sei, die den Ländern und Gemeinden zur Verfügung gestellt werde. Eine Verordnung dazu oder ähnliches brauche es nicht. Was das Ausmaß der Tätigkeit angeht, gilt unverändert die Obergrenze von 110 Euro pro Monat, die zuverdient werden dürfen. Wie hoch der Stundenlohn ist, bestimmt also auch, wie viele Stunden ein Asylwerber arbeiten darf, ohne die Grundversorgung zu verlieren. Die Sätze werden von den Ländern festgelegt. Sie wollen künftig eine einheitliche Regelung von fünf Euro pro Stunde, das Innenministerium drängt auf 2,50 Euro. Korun stellte sich am Freitag auf die Seite der Länder.

Diese Frage ist also ebenso noch offen wie eine Erweiterung der Tätigkeitsmöglichkeiten für Asylwerber. Im jüngsten Fremdenpaket ist vorgesehen, dass Flüchtlinge auch für Non-Profit-Organisationen arbeiten können werden, sofern diese ein Gütesiegel aufweisen und nicht im wirtschaftlichen Wettbewerb stehen. Allerdings kann diese Verbesserung erst wirksam werden, wenn das Gesamtpaket, das auch etliche Verschärfungen im Asylrecht enthält, eine koalitionäre Einigung bekommt.

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