Nach Unwettern: Steuererleichterungen für Betroffene
Österreicherinnen und Österreicher, die in den vergangenen Wochen von Unwettern betroffen waren, können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Freitag.
Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche sowie Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder beansprucht wurden.
Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben
Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen.
Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.
Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem sind Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.
Spenden absetzbar
Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Zusätzlich sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung steuerfrei. Spenden an begünstigte Einrichtungen, wie etwa an freiwillige Feuerwehren, sind steuerlich absetzbar.
Es sei jetzt "wichtig zu helfen" so Brunner. "Der Bund ersetzt den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten ausgezahlt werden, aus dem Katastrophenfonds", erklärte der Finanzminister.
Sollte der Fonds aufgrund außergewöhnlicher Unwetter nicht ausreichen, sei die Regierung bereit, diese Mittel entsprechend aufzustocken.
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