Fehlerquote bei Asylamt gestiegen: Bereits 43 Prozent vom Gericht gekippt

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Fast die Hälfte aller Negativ-Bescheid musste geändert oder aufgehoben werden.

42,4 Prozent: Diese Zahl ging im Frühjahr durch alle Medien. So hoch war im Jahr 2017 die Aufhebungs- bzw. Änderungsquote von Asylbescheiden des Bundesamts für Asyl (BFA) beim Bundesverwaltungsgericht, wie eine Anfrage des grünen Bundesrats David Stögmüller offenbarte (lesen Sie hier). Im gesamten Bereich Fremdenwesen lag die Quote 2017 bei rund 36 Prozent.

Zuletzt dürfte es noch mehr Aufhebungen gegeben haben, denn die Quote ist inklusive des ersten Halbjahres 2018 noch höher. Im Zeitraum Februar 2017 bis Juli 2018 betrug sie 43 Prozent, wie eine erneute Anfrage des grünen Bundesrats zeigt.

Das Gericht hat in diesen eineinhalb Jahren 27.000 Beschwerdeverfahren im Bereich Fremdenwesen abgeschlossen, in 11.600 davon wurde anders entschieden bzw. der Bescheid des BFA aufgehoben. Das heißt: Fast jeder zweite Betroffene, der sich gegen seinen Bescheid (etwa zu Asyl, subsidiärem Schutz, Visaangelegenheiten oder Schubhaft) gewehrt hat, bekam vom Gericht recht.

„Die Zahlen sprechen für sich“, sagt Stögmüller, „es ist etwas faul im Bundesamt für Asyl“. Er kritisiert, dass das Innenministerium im Asylamt nichts verbessert habe – im Gegenteil: „Es ist besorgniserregend, wenn ein Amt so fehlerhaft arbeitet. Entweder gibt es Druck von oben, Negativentscheidungen zu treffen, oder die Zuständigen sind nicht gut genug ausgebildet. Beides ist inakzeptabel.“

Schutztitel wieder aberkannt

Gleichzeitig macht das Asylamt eine Aktion scharf gegen jene, die bereits einen Positiv-Bescheid erhalten haben, wie eine andere Anfrage des Bundesrats zeigt:

Das Innenministerium hat heuer (mit Stichtag 1. 10.) bereits 3869 Verfahren eingeleitet, um den Schutzstatus abzuerkennen.

Die mit Abstand meisten Betroffenen sind Afghanen. Von den 1202 überprüften Afghanen wurde in 348 Fällen der Schutz aberkannt. Bei 358 liegt noch kein Ergebnis vor.

Zur Erklärung: Subsidiärer Schutz wird erst nach einem, dann nach zwei Jahren überprüft. Heuer waren mehr als doppelt so viele Überprüfungen fällig wie im Jahr 2017 mit 1476 Verfahren.

 

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels war als Zeitraum für die Hebequote von 43 Prozent versehentlich das erste Halbjahr 2018 angegeben. Tatsächlich beziehen sich die Angaben aber auf eineinhalb Jahre, also von Februar 2017 bis Juli 2018. Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.

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