Faktencheck: Wie unabhängig sind die Partei-Prüfer?

SPÖ-PK - "PLENARVORSCHAU UND AKTUELLES": RENDI-WAGNER
SPÖ-Chefin Rendi-Wagner lehnt Parteiprüfung durch Rechnungshof ab, weil dessen Mitarbeiter weisungsgebunden sind.

In den von SPÖ, FPÖ und Jetzt geplanten Verschärfungen der Regeln zur Parteienfinanzierung fehlt ein echtes Prüfrecht für den Rechnungshof (RH). Im ORF-Report hat dies  SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner am Dienstagabend damit verteidigt, dass die Parteifinanzen ohnehin von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern kontrolliert würden. RH-Prüfer wären hingegen weisungsgebunden, so die Sozialdemokratin.

Für Rendi-Wagner ist es zudem eine „demokratiepolitische Frage“, ob und wie weit eine staatliche Institution Einblick in Parteifinanzen bekommen soll. Ist das so? Zeit für einen KURIER-Faktencheck.

Wer prüft eigentlich die Parteien?

Die Parteien müssen jährlich dem Rechnungshof einen Rechenschaftsbericht über ihre Finanzgebarung vorlegen. Dieser Bericht muss von zwei Wirtschaftsprüfern überprüft und unterzeichnet werden.

Diese Prüfer bestellt der Rechnungshof aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen Partei für jeweils fünf Jahre. Eine unmittelbare Wiederbestellung ist unzulässig. Bezahlt werden müssen diese Prüfer von der Partei.

Wie unabhängig sind diese Prüfer?

In der Ausübung ihrer Tätigkeit unterliegen die Wirtschaftsprüfer vor allem standesrechtlichen Bestimmungen. „Wirtschaftsprüfer haben eine berufsrechtliche Verantwortung für Richtigkeit und Unabhängigkeit“, sagt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.

Die Prüfer werden zwar von den Parteien ausgesucht, sie dürfen aber weder Amt noch Funktion in der Partei ausüben (auch nicht in den vergangenen drei Jahren). Auch dürfen sie nicht an der Führung der Bücher mitgewirkt haben.

Ein Naheverhältnis ist allerdings nicht ausgeschlossen: So wird die SPÖ zum Beispiel unter anderem von einer Kanzlei geprüft, in der früher der langjährige SPÖ-Finanzreferent Christoph Matznetter Teilhaber war.

Sind Rechnungshof-Prüfer nicht unabhängig?

Als Reaktion auf die Aussagen Rendi-Wagners antwortete RH-Sprecher Christian Neuwirth via Twitter: „Der Rechnungshof ist ein von der Verfassung eingerichtetes unabhängiges Kontrollorgan. Wenn unterstellt werden soll, seine Prüferinnen und Prüfer würden nicht objektiv und unabhängig agieren, ist das zurückzuweisen.“

Auch für Verfassungsrechtler Funk gibt es „keinen Zweifel an der Ungebundenheit des Rechnungshofs. Zwar seien die Prüfer an Weisungen gebunden, aber nur gegenüber ihrer Präsidentin innerhalb der Organisation.“

Diese Unabhängigkeit des RH sei auch von der SPÖ bisher nie infrage gestellt worden, sagt Politikwissenschafter Hubert Sickinger zum KURIER. Ganz im Gegenteil: So ließ die SPÖ erst in diesem Frühjahr den Rechnungshof die Generalsekretariate der Ministerien prüfen.

Untergräbt eine staatliche Prüfung der Finanzen die Unabhängigkeit der Parteien?

„Wenn man schon Regeln schafft und sie kontrolliert haben will, dann wäre eine Prüfung durch den Rechnungshof sinnvoll“, sagt Verfassungsrechter Funk. „Eine zwingende Logik, die dagegen spricht, sehe ich nicht.“ Für ihn stellt sich vielmehr die Frage, ob es verfassungsrechtlich vertretbar ist, die Parteien durch die verschärften Regelungen (Stichwort: Spendengrenzen) so stark einzuschränken.

Warum wehren sich manche Parteien dann so gegen eine RH-Prüfung?

SPÖ und FPÖ argumentieren, die Wirtschaftsprüfer würden ohnehin dasselbe prüfen wie die RH-Prüfer. „Das stimmt schon, vordergründig“, sagt Politikwissenschafter Sickinger, „aber der Rechnungshof würde vermutlich kritischer nachhaken, wieviel wofür ausgegeben wurde“. Und so genau würden sich die Parteien von außen nicht in die Kassen schauen lassen wollen.

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