Faktencheck: Warum es von Haider keine Blutproben mehr gibt

Jörg Haider habe beim Seenkauf Kickback-Zahlungen verlangt und erhalten.
Strache prangert auf Facebook an, die Proben seien verschwunden. Fakt ist: Es ist nicht vorgeschrieben, sie aufzubewahren.

In einem Facebook-Posting, das mit dem Schlagwort ++EILT++ eingeleitet wurde, heizte Heinz-Christian Strache am Donnerstag Verschwörungstheorien zum Tod Jörg Haiders an. Die Familie habe Blut- und Gewebeproben angefordert, diese seien aber "verschwunden", schrieb er da - für Strache ist das "ein unfassbarer Skandal!!".

Was ist dran an dieser Behauptung? Der KURIER hat nachgefragt:

1. Was hat es mit den Proben auf sich?

Blut und Gewebe, aber auch Urin, werden bei einer Leiche ent- bzw. abgenommen und analysiert, wenn die Todesumstände geklärt werden müssen. Zum Beispiel, wenn der Verdacht auf Fremdverschulden besteht.

Der Leichnam (und alles, was dazugehört) wird solange von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, bis die Todesursache zweifelsfrei feststeht. Liegt das gerichtsmedizinische Gutachten vor, kann der Leichnam freigegeben werden. Blut und Gewebe kann für die Zeit der Ermittlungen gesondert sichergestellt werden.

2. Was haben die Tests bei Haider ergeben?

Die Obduktion wurde damals in Graz durchgeführt, Blut und Gewebe wurden zusätzlich von der Gerichtsmedizin in Innsbruck und in München untersucht.

Haider hatte toxikologischen Gutachten zufolge 1,8 Promille Alkohol im Blut, als er am 11. Oktober 2008 mit dem Auto verunglückte. Hinweise auf andere Stoffe - im Raum stand damals, er könnte betäubt worden sein - gab es nicht. 

Faktencheck: Warum es von Haider keine Blutproben mehr gibt

Strache und Haider bei der Nationalratswahl 2008

3. Was ist mit den Proben passiert?

Sie dürften tatsächlich vernichtet worden sein - allerdings ist das kein Skandal, wie Strache schreibt, sondern so üblich.

Laut einer internationalen Vereinbarung der gerichtsmedizinischen Institute bzw. Labore werden Proben zwei Jahre lang fachgerecht aufbewahrt und dann entsorgt, erklärt Walter Rabl, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin. "Darauf wird auch im Gutachten hingewiesen", sagt Rabl.

Ob es diesen Hinweis auch im Fall Haiders gab - ob seine Familie also über die Entsorgung Bescheid wusste, war nicht zu eruieren.

4. Hätte die Familie die Proben vorher haben können?

"Ja, üblicherweise schon. Denn sobald die Staatsanwaltschaft den Leichnam freigibt, geht das Verfügungsrecht an die Familie über", erklärt Gerichtsmediziner Rabl. Das braucht sie ja auch, um den Angehörigen bestatten lassen zu können.

Die Proben kann man grundsätzlich beim Labor anfordern, für die fachgerechte Aufbewahrung muss man dann aber auch selbst bezahlen.

5. Wieso wollte die Familie die Proben überhaupt haben?

Das ist unklar. Laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Familie die Herausgabe Ende 2018 - also zehn Jahre nach dem Tod Haiders - gefordert.

"Es wurde der Familie dann mitgeteilt, dass die Sicherstellung des Leichnams mit Ende 2008 (also zwei Monate nach dem Tod Haiders) endete, und die geforderten Proben deshalb nicht mehr verfügbar sind", erklärt Staatsanwaltschaftssprecher Markus Kitz.

Der KURIER hat Haiders Schwester, Ursula Haubner, telefonisch erreicht. Sie wollte sich aber weder zur Causa selbst, noch zum Strache-Posting äußern.

6. Was soll man zehn Jahre später mit solchen Proben anstellen?

Wenig bis gar nichts, sagt Gerichtsmediziner Rabl. "Es gibt diese Zwei-Jahres-Frist, weil die Aufbewahrung nur so lange Sinn ergibt. Substanzen verändern sich mit der Zeit. Artefakte können Ergebnisse verfälschen - sie sind ab einem gewissen Zeitpunkt einfach nicht mehr aussagekräftig."

In Ausnahmefällen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft (etwa, wenn Ermittlungen länger dauern) werden Proben über die zwei Jahre hinaus aufbewahrt - dazu braucht es aber eine spezielle Lagerung, erklärt Rabl.

7. Warum schrieb Strache dann, es wäre "eigentlich rechtlich notwendig gewesen", die Proben zehn Jahre lang aufzubewahren?

Man weiß es nicht. Wie gesagt: Eine Aufbewahrung der Proben ist nur für den Zeitraum von Ermittlungen bzw. Erhebungen vorgeschrieben (die endeten 2009), und darüber hinaus bleiben sie zwei Jahre lang im Labor.

Eine Zehn-Jahres-Frist gibt es allerdings für schriftliche Unterlagen, erklären Staatsanwalt Kitz und Gerichtsmediziner Rabl im KURIER-Gespräch.

Medizinische Unterlagen werden mindestens zehn, in einzelnen Fällen sogar bis zu 30 Jahre lang aufbewahrt.

Bei den Staatsanwaltschaften ist laut einer Durchführungsverordnung vorgesehen, dass ein Ermittlungsakt nach zehn Jahren vernichtet werden darf. Nicht einfach im Altpapier, sondern im Schredder.

Der Haider-Akt dürfte aufgrund seiner Prominenz aber weiterhin aufbewahrt werden, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

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