Wie viele Anträge wurden angenommen?
Rechtskräftige Entscheidungen gab es heuer knapp 26.500 (ergibt sich durch liegen gebliebene Anträge aus dem Vorjahr), in 7.000 Fällen wurde positiv für einen Aufenthaltstitel entschieden (Asyl bzw. subsidiären Schutz oder humanitäres Bleiberecht). 14.600 Entscheidungen waren negativ.
Was muss man bei dieser Statistik beachten?
„In der Statistik des BMI werden aber nicht Personen, sondern Entscheidungen gezählt“, erklärt Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich. Hat jemand etwa keinen Anspruch auf Asyl, wird geprüft, ob er subsidiär schutzberechtigt ist bzw. nochmals, ob es einen Anspruch auf humanitäres Bleiberecht gibt. In der Statistik scheint der Antrag einer Person dann als drei Entscheidungen auf. Und: Stellt jemand in Österreich einen Antrag, zieht aber in ein anderes EU-Land weiter, wird das Verfahren dort zu Ende geführt, „weil Rückführungen aus anderen EU-Ländern fast nicht mehr stattfinden“.
„Leidet“ Österreich?
Grundsätzlich sei die Stimmung in der EU der Migration gegenüber in den vergangenen Jahren positiver geworden, sagt Flucht- und Migrationsforscherin Judith Kohlenberger. Auch, weil man am Beispiel Ukraine gesehen habe, wie schnell man selbst betroffen sein kann. Für das System seien viele Anträge auf einmal trotzdem eine Belastung. Aber: „Die Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten, zu denen auch das Recht auf Asyl gehört, ist nun einmal mit einem Aufwand verbunden.“ Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) will das Wort „leiden“ nicht verwenden. Sie ruft zu einem faktenbasierten Diskurs auf und spricht von einem Kraftakt, den Österreich im Hinblick auf Arbeitsmarkt, Sozial- und Integrationsleistungen sowie im Bildungsbereich zu stemmen habe.
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