Ausgangssperren für Asylwerber? "Rechtsstaatlich absoluter Unfug"
Es ist alles eine Frage der Position. Im Wahlkampf ist alles einfacher: Weniger Asylwerber generell, und weniger Freiheiten für Schutzsuchende ebenso, lautete da das Credo der FPÖ.
Jetzt, in Regierungsverantwortung, gestaltet sich das ein wenig schwieriger. Nachlesen kann man das an den Aussagen der FPÖ-Mannschaft der letzten Zeit: Da forderte Wiens FP-Stadtrat Johann Gudenus zunächst, Asylmassenquartiere am Stadtrand zu bauen; das ist allerdings etwas, womit man die Bevölkerung leicht gegen sich aufbringt – und wogegen die FPÖ selbst oft auftrat. FP-Vizekanzler Strache relativierte Gudenus‘ Idee darum jetzt („er hat sich da falsch ausgedrückt“), meinte aber zugleich, leere Wiener Kasernen wären doch eine gute Unterbringungsmöglichkeit.
Da grätschte ihm allerdings Neo-Verteidigungsminister Mario Kunasek dazwischen: "Kein Thema" sei das in seinem Ressort, sagte er am Freitag bei der Regierungsklausur. Strache zog dann auch hier zurück: "Missinterpretiert" sei er worden, sagte Strache Freitagmittag; es gebe "keine "Massenquartiere" in Kasernen. Das hat wohl den Hintergrund, dass in Wien gar nicht so viel freier Platz in Kasernen da sein dürfte – jene zwei Objekte, die das Verteidigungsministerium noch in petto hat, würden bei einem Verkauf vermutlich mehr bringen als als Asylunterkunft.
Strache auf Fekters Spuren
Ähnlich vertrackt dürfte es sich mit Straches Forderung nach Ausgangssperren für Asylwerber verhalten, die er ebenso im ORF-Interview am Donnerstag erhoben hatte. Die Idee einer abendlichen Sperrstunde, die es sogar bis in die deutsche Bildzeitung geschafft hat, steht rechtlich nämlich auf ziemlich wackeligen Beinen: „Ich halte das nicht für möglich“, sagt Verfassungsjurist Mayer, der vor sieben Jahren schon einmal mit dem selben Thema konfrontiert war. Damals hatte VP-Ministerin Maria Fekter vorgeschlagen, Asylwerber während des Abklärungsverfahrens bis zu einem Monat in Erstaufnahmezentren festzuhalten. Sie musste, weil die Forderung auf Ablehnung stieß und juristisch als nicht durchsetzbar angesehen wurde, zurückrudern.
Heute ist die Lage nicht anders, sagt auch Mayers Kollege Bernd-Christian Funk. Er hält die Idee für „rechtsstaatlich absoluten Unfug“; seit 2004 hat es drei Urteile des Verfassungsgerichtshofs gegeben, die in eine ähnliche Richtung deuten. „Das kommt einer Verhaftung, einer Internierung gleich“, sagt er – das sei ein nicht zulässiger Eingriff in die persönliche Freiheit. Funk ortet in einer Ausgangssperre vielmehr einen „Misstrauensvorschuss“ gegenüber Asylwerbern, der rechtlich nicht durchsetzbar sei. Ähnlich sieht das Wiens Bürgermeister Michael Häupl: "Flüchtlinge sind ja keine Verbrecher. Das ist etwas, was die FPÖ erst begreifen muss", sagte er im Ö1-Interview (mehr dazu hier).
Den Einwand, dass auch Soldaten sich an solche Vorgaben halten müssen, nennt er „Äpfel mit Birnen, nein mit Gurken vergleichen: Dies sei rechtlich eine ganz andere Konstruktion. Auch eine privatrechtliche Umgehung – etwa, indem man Asylwerbern per Hausordnung vorschreibt, sie müssten in den Abendstunden anwesend sein -, hält Funk für nicht machbar. Zudem, sagt Mayer, widerspreche das genau der Argumentation Straches: Die Ausgangssperre soll ja dafür sorgen, dass Asylwerber für das Asylverfahren verfügbar seien. „Aber in den Abendstunden finden, so weit ich weiß, keine Asylverfahren statt“, sagt er.
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