Experten uneinig: Wie viel Kontrolle verträgt die Justiz?

Kurioser Streit im Linzer Aktenskandal wird prolongiert (Symbolbild)
Vor erstem Bericht zum Bundesstaatsanwalt gab es heftige Debatten um Einfluss der Politik. Staatsanwälte und Verfassungsjuristen vertreten unterschiedliche Ansichten.

36 Seiten war er lang, der Entwurf für den Zwischenbericht zum Bundesstaatsanwalt. 14 sind in der finalen Version, die am Mittwoch an die Parlamentsfraktionen gegangen ist, übrig geblieben. Es ist der Minimalkonsens nach sechs Monaten intensiver Debatte unter 27 Experten in einer Arbeitsgruppe, einberufen vom Justizministerium.

Die Richtung ist soweit klar: Der Bundesstaatsanwalt soll die neue Weisungsspitze bei Strafverfahren darstellen. Diese parteipolitisch unabhängige Stelle soll Vorhaben der Staatsanwaltschaften absegnen oder korrigieren. Eine Aufgabe, die derzeit bei der Justizministerin liegt.

Die Frage ist nun: Wenn der Bundesstaatsanwalt die Staatsanwaltschaften kontrolliert – wer kontrolliert dann den Bundesstaatsanwalt?

Dazu gibt es in der Arbeitsgruppe zwei Strömungen:

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