Vertreter der Staatsanwaltschaften wollen dem Vernehmen nach eine völlige Abkoppelung von der Politik und damit auch vom Parlament. Denn, vereinfacht ausgedrückt: Im Parlament sitzen Mandatare von Parteien, und mit parteipolitischem Druck hat die Justiz – Stichwort Ibiza-Causa – eine lange Leidensgeschichte.
Die andere Strömung bilden die Verfassungsjuristen in der Arbeitsgruppe. Sie sagen: Jedes Organ dieser Republik (mit Ausnahme der Gerichte) muss sich letztlich gegenüber dem Parlament verantworten. Ja, die Abgeordneten sind Politiker, aber sie sind durch Wahlen demokratisch legitimiert. Sie sind Volksvertreter.
Wenn die parlamentarische Kontrolle „als größtes Defizit“ empfunden wird, bestehe die „Gefahr einer Entdemokratisierung“, so der Einwand von Ewald Wiederin, Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien, bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe.
Laut Protokoll, das dem KURIER vorliegt, sagte auch Fachkollege Franz Merli, dass eine Freistellung von der parlamentarischen Kontrolle aus „verfassungsrechtlicher und demokratischer Sicht nicht einleuchtend“ sei. Er betont aber – und damit glättet er die Wogen ein wenig –, dass „keine Erörterung von laufenden Einzelverfahren im Parlament möglich sein dürfe“.
Darauf pocht auch Justizministerin Alma Zadić. Einem Unterausschuss, wie ihn die ÖVP forderte, erteilt die Grüne eine Absage.
Wenn der Nationalrat einen Staatsanwalt jederzeit zu jedem beliebigen laufenden Ermittlungsverfahren herbeizitieren und befragen könnte, wäre das „keine gute Lösung“, sagt Zadić, „denn es darf keine Hintertür für die Politik geben“.
Sie verspricht gleichzeitig, dass die parlamentarische Kontrolle „gewohnt hoch bleiben“ soll. Derzeit können Abgeordnete ein Regierungsmitglied schriftlich und mündlich befragen oder einen U-Ausschuss starten. Dasselbe könnte künftig für den Bundesstaatsanwalt gelten. Bei abgeschlossenen Verfahren, also im Nachhinein. Festgelegt hat man sich in dem Zwischenbericht noch nicht.
Ein „Mini-Justizminister“ soll der Bundesstaatsanwalt, der in der Verfassung verankert wird, nicht werden. Laut aktuellem Diskussionsstand bleibt die Verantwortung über Budget und Personal weiterhin bei der tatsächlichen Justizministerin.
Der Zwischenbericht ist nur die erste Etappe. Bis Sommer 2022 tagt die Arbeitsgruppe ein Mal pro Monat. In das Gesetzespaket gehören dann noch Maßnahmen zum Schutz von Beschuldigtenrechten, die die ÖVP mit Nachdruck fordert.
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