Ex-Rektor Rauscher vergleicht sich mit Bildungsministerium
Erwin Rauscher ist an diesem Mittwochmorgen deutlich anzusehen, wie wichtig ihm dieser Prozesstag am Landesgericht Wiener Neustadt war. Rauscher ist 75 Jahre alt, bis zum Oktober 2025 war er fast 19 Jahre lang Rektor der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich in Baden. Er wurde von mehreren Bildungsministern gebeten, sein Rektorat fortzuführen. Sein Vertrag wäre erst Mitte 2027 ausgelaufen.
Doch dann, im Oktober, wurde Rauscher aufgrund des Vorwurfs der Pflichtverletzung vom Bildungsministerium als Rektor plötzlich abberufen und angezeigt. Zu Unrecht, wie sein Anwalt Dominik Konlechner im Zivilprozess immer wieder betont.
Den Prozess hat Rauscher vor dem Arbeits- und Sozialgericht angestrebt, er verklagte die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung, die Klage hatte einen Streitwert von 308.000 Euro. Aber eigentlich geht es Rauscher vor allem um eines: Die Wiederherstellung seines guten Rufes. Dieser sei durch die plötzliche Abberufung und noch mehr durch eine Aussendung des Bildungsministeriums darüber, beschädigt worden: Das Ministerium sandte damals aus, dass Rauscher „nach aufgekommenen schwerwiegenden dienst- und strafrechtlich relevanten Vorwürfen“ wegen „fingierter Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem PH-Online“ und wegen „schwerer Pflichtverletzung vorzeitig von seiner Funktion“ abberufen worden sei.
Vergleich
Die Richterin des Arbeitsgerichts versuchte am Mittwoch mit bemerkenswert viel Geduld, die Streitparteien dazu zu bringen, einen möglicherweise jahrelangen und mit Sicherheit teuren Prozess zu vermeiden, indem ein Vergleich der Streitparteien geschlossen wird. Und das gelang nach mehreren Stunden Verhandlung, auch wenn vorerst noch unklar blieb, ob auch das Bildungsministerium, vor Gericht vertreten durch Prokuraturanwalt Helmut Ziehensack, diesem auch zustimmen und er damit rechtswirksam wird.
Beide Parteien haben nun bis zum 26. August Zeit, sich zu überlegen, ob sie den Vergleich annehmen. Nehmen Rauscher und Ministerium den ausverhandelten Vergleich an, muss noch eine Aussendung des Ministeriums folgen, in dem Rauscher für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen gedankt wird und klargestellt wird: „Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 wird das Dienstverhältnis zum 30. September 2026 aufgelöst.“
Rauschers Anwalt kommentiert: „Um weiteren Schaden von der Pädagogischen Hochschule abzuwenden und diesen Schwebezustand zu beenden, ist der nun erzielte Vergleich aus unserer Sicht vertretbar. Die Erklärung des Ministeriums reicht uns, damit ist nämlich klargestellt, dass es keine Abberufung wegen schwerwiegender Pflichtverletzung gegeben hat.“
Was jetzt noch fehlt, ist eine Entscheidung von Bildungsminister Christoph Wiederkehr, wer künftig die Geschicke an der PH Niederösterreich leiten soll. Denn seit Oktober 2025 machen diesen Job Rauschers Vizerektorinnen.
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