EuGH-Urteil zur Indexierung: Das ist der Plan für Nachzahlung der Familienbeihilfe

EuGH-Urteil zur Indexierung: Das ist der Plan für Nachzahlung der Familienbeihilfe
Nach dem EuGH-Urteil wird die Indexierung gestoppt, Betroffene erhalten automatisch ihr Geld retour. Wenige Ausnahmen.

Fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, muss es schnell gehen. Das jeweils betroffene Land muss das Urteil sofort umsetzen.

So kommt es, dass die Regierung noch im letzten Familienausschuss vor dem Sommer am Donnerstag einen Plan zur Nachzahlung der indexierten Familienbeihilfe vorgelegt hat. Insgesamt geht es um rund 300 Millionen Euro.

Zur Erinnerung: Österreich hat seit 2019 die Familienbeihilfe für Eltern, deren Kinder in anderen EU-Ländern leben, an das Lohnniveau im Wohnsitzland der Kinder angepasst. Kinder, die etwa in Ungarn leben, bekamen also viel weniger Geld als Kinder, die in Österreich leben. Mehr gezahlt wurde hingegen, wenn die Kinder etwa in der Schweiz oder Norwegen leben. Der EuGH urteilte Mitte Juni, das sei rechtswidrig.

Was passiert nun also?

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