Familienbeihilfe: Nach EuGH-Urteil werden Millionen fällig

Familienbeihilfe: Nach EuGH-Urteil werden Millionen fällig
Die von Türkis-Blau 2018 beschlossene Indexierung ist rechtswidrig. Für alle Erwerbstätigen muss die Familienbeihilfe gleich sein – egal, wo die Kinder wohnen. Jetzt muss Österreich Geld an Betroffene zurückzahlen.

Die türkis-blaue Regierung ist von vielen Experten gewarnt worden, nun ist es amtlich: Die Indexierung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen verstößt gegen das Unionsrecht.

Österreich hat seit 2019 die Familienbeihilfe für Eltern, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in anderen EU-Ländern leben, an das Lohnniveau im Wohnsitzland der Kinder angepasst.

Das hatte zur Folge, dass es für Kinder, die beispielsweise in Ungarn leben, viel weniger Geld gab, als für Kinder, die in Österreich leben. Mehr gezahlt wurde hingegen, wenn die Kinder etwa in der Schweiz oder Norwegen leben (siehe Grafik unten).

Dieser Indexierungsmechanismus stelle eine ungerechtfertigte, mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar, urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).

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