EuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässig, Nachzahlung verlangt

NATIONALRAT: STRACHE / KURZ
Laut EU-Kommission widerspricht die Regelung den EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der EU-Generalanwalt wünscht sich von der Bundesregierung eine umgehende Rückzahlung

Mit 2019 hat Österreich in der türkis-blauen Regierung Kurz / Strache einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Die EU-Kommission reichte daraufhin Klage vor dem EuGH ein. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Richard de la Tour, wird am Donnerstag seinen Schlussantrag zur Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich vorlegen.

Mit der Indexierung soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden. Laut EU-Kommission widerspricht dies jedoch den EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Er wünsche sich von der Bundesregierung eine umgehende Rückzahlung der gekürzten Familienbeihilfe, sollte Österreich in dem Fall (C-328/20, Link zum EuGH) verurteilt werden, sagte EU-Kommissionsvertreter Martin Selmayr.

Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.

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