EU-Recht lässt Sicherungshaft für Asylwerber zu, Verfassung nicht

EU-Recht lässt Sicherungshaft für Asylwerber zu, Verfassung nicht
Nationalrat verabschiedete Anti-Terror-Paket. Um Sicherungshaft gesetzlich zu verankern, bräuchte es aber Verfassungsänderung.

Österreichs Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, was noch im Schock nach dem Terroranschlag in Wien im November 2020 auf den Weg gebracht worden war: ein Anti-Terror-Paket, das den umstrittenen Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen enthält. Dass die gerichtliche Überwachung terroristischer Straftäter intensiviert wird – Entlassene können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden – ist darin ebenso vorgesehen, wie verbesserte Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen. So können Täter nun mittels Weisungen angehalten werden, sich von einem Umfeld zu distanzieren, das zu ihrer Radikalisierung beigetragen hat. Teile des Pakets waren ja bereits beschlossen gewesen, nun kommt noch der Passus zur effizienteren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinzu.

Nicht im Paket enthalten sind gesetzliche Maßnahmen rund um das Thema Sicherungshaft, also die Inhaftierung von Menschen, die kein Verbrechen begangen haben, aber als potenziell gefährlich gelten.

Nach dem Mord an einem 13-jährigen Mädchen in Wien (siehe auch S. 5) hat die Debatte darüber wieder an Fahrt aufgenommen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erklärt gegenüber dem KURIER: „Ich möchte den aktuellen Fall nicht auf die Debatte über eine Sicherungshaft reduzieren, aber wenn es um die Frage geht, wie man mit Personen umgeht, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, dann müssen wir offen diskutieren. Im Regierungsprogramm haben wir festgehalten, dass eine Lösung menschenrechtskonventions- und unionsrechtskonform sein muss.“

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