EU plant Anhaltelager für Flüchtlinge an Außengrenzen
Vorschlag zu schnellen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen mehrheitlich abgesegnet. Wer dort kein Recht auf Asyl erhält, wird sofort wieder abgeschoben.
Seit Jahren werden schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen der EU gefordert, bewegt hat sich bis vor wenigen Wochen kaum etwas. Nun scheint alles anders. Die EU-Kommission verfolgt Pilotprojekte in Bulgarien und Rumänien, die zeigen sollen, ob solche Asylverfahren an der Grenze zur Türkei durchgeführt werden können. In einem Brief hat außerdem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Mitgliedsstaaten angekündigt, dass vorerst zusätzlich 660 Millionen Euro in den Grenzschutz fließen sollen.
Noch überraschender ist, dass es nun auch im Europaparlament in dieser Frage Bewegung gibt. Der Vorschlag, den der Innen-Ausschuss diese Woche mehrheitlich abgesegnet hat, kann als Wende in der Asylpolitik der EU angesehen werden. So soll in Zukunft bereits an den Außengrenzen aufgrund des Herkunftslandes festgestellt werden, welche Chance auf Anerkennung Flüchtlinge haben. Jene, die etwa mit gefälschten Papieren unterwegs sind oder kaum Chance auf Asyl haben, sollen für zwölf Wochen in Anhaltehaft genommen werden.
In dieser Zeit will man gerichtlich ermitteln, ob diese Menschen in die EU dürfen oder nicht. Wenn nicht, dann sollen sie binnen weiterer drei Monate in die jeweiligen Herkunftsländer rückgeführt werden. Ausnahmen soll es für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren und unbegleitete Minderjährige geben, so die Position der EU-Parlamentarier.
Der zweite Punkt, auf den man sich im Groben geeinigt hat: ein Solidaritätsmechanismus. Da geht es um den Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2020, der die Aufteilung von Asylberechtigten auf die Mitgliedsstaaten der EU vorsieht. Da herrscht allerdings noch Diskussionsbedarf, weil Länder wie Polen und Ungarn weiterhin verbindliche Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingen ablehnen.
Im Innenausschuss des EU-Parlaments sitzt Österreichs EU-Mandatar Lukas Mandl von der ÖVP. Er ist fest davon überzeugt, dass auch das Veto von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegen den Schengenbeitritt von Bulgarien und Rumänien zu dieser Entscheidung beigetragen hat. Lukas Mandl: „Der Weckruf aus Österreich hat dazu beigetragen, dass sich viel bewegt hat. Die Blockade im Parlament ist vorbei.“
Für die Mehrheit im Innenausschuss haben die Vertreter der Europäischen Volkspartei, der Sozialdemokraten und der Liberalen gesorgt. SPÖ-Abgeordnete Theresa Bielowski verteidigt das Vorgehen: „Die heute verabschiedeten Verordnungen werden das bestehende Dublin-System ersetzen und für schnelle, rechtssichere Verfahren sowie klare Verantwortlichkeiten sorgen. Die EU-Staaten an den Außengrenzen dürfen nicht länger allein gelassen werden, es braucht eine solidarische Verteilung.“ Das Recht auf Asyl würde dadurch nicht infrage gestellt.
Kritik kommt von den Grünen, denen der Beschluss zu weit geht, und der FPÖ, die sich gegen die Verteilung von Migranten ausspricht. Für die grüne Delegationsleiterin Monika Vana rückt die „Festung Europa“ in den Mittelpunkt: „Weder unterstützen wir die derzeitigen Tendenzen zu weitverbreiteter und längerer Inhaftierung an unseren Außengrenzen, noch die Ausnahmen von bestehenden Schutzmaßnahmen und Grundrechtsgarantien.“ Für Harald Vilimsky (FPÖ) sind es zahnlose Regelungen: „Aus dem Asylrecht für Verfolgte ist in der EU längst ein Einreiserecht für jedermann geworden.“
Lukas Mandl sieht die EU dennoch auf dem richtigen Weg. Viel dazu beigetragen hätten auch der niederländische Koordinator im Innenausschuss und die schwedische Ratspräsidentschaft. Noch im Herbst habe niemand daran geglaubt, dass man im März so weit sein werde.
88.997 Asylwerber sind derzeit in der Grundversorgung in Österreich, 4.578 davon in der Bundesbetreuung, 84.419 sind in der Obhut der Bundesländer. Rund 60 Prozent davon stammen aus der Ukraine, 18 Prozent aus Syrien
1.998 Minderjährige sind unter den Flüchtlingen, die im Jänner und Februar nach Österreich gekommen sind, darunter sind 484 unbegleitete Minderjährige (UMF)
6.950 Asylanträge wurden im Jänner und Februar in Österreich gestellt. Die meisten davon waren Marokkaner (1.657), dahinter folgten Syrer (1.606) und Afghanen (1.153)
42.727 Verfahren sind derzeit noch offen. In rund 36.000 Fällen´wird noch in erster Instanz über eine Asylberechtigung entschieden, rund 6.700 Fälle sind in 2. Instanz anhängig
355.919 Anträge auf Asyl in Österreich gab es seit dem Jahr 2015. Die meisten im Vorjahr (112.272), dahinter folgt das Jahr 2015 (88.340)
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