Eine letzte Hürde, der Beschluss diese Woche im Ausschuss und dann im Parlament (Link zum Gesetzesentwurf), muss vor dem Start des Ethikunterrichts aber noch überwunden werden. Ibiza war der letzte Stolperstein im langen Kampf der Befürworter, der Sturz der Regierung hatte die geplante Einführung für dieses Schuljahr erneut verzögert – aber nur um ein Schuljahr.
Längster Schulversuch
Wenn das Gesetz beschlossen wird, geht der bis dahin längste Schulversuch (seit 1997, derzeit wird an 233 Standorten unterrichtet) in den Regelschulbetrieb über. Die Regierung wollte das Gesetz eigentlich noch vor dem Sommer verabschieden als Teil einer Novelle des Landwirtschaftsministeriums, bei der es eigentlich um Schadholz geht. Und es wird auch kein Ethikunterricht für alle, sondern einer nur in den Oberstufen und nur für jene, die sich vom Religionsunterricht abmelden. Konfessionslose haben weiterhin die Möglichkeit, einen Religionsunterricht zu besuchen oder aber den Ethikunterricht. Und es soll jederzeit möglich sein, vom Ethikunterricht wieder in den Religionsunterricht zu wechseln, aber nicht umgekehrt. Dann müssen nur mehr der Lehrplan (hier der Entwurf) beschlossen und die Lehrbücher, derer es schon zahlreiche gibt, vom Ministerium zugelassen werden.
Kontroversielle Debatte
Auch die letzten Debatten im Parlament werden kontroversiell sein, die Neos etwa wollen einen Ethikunterricht schon ab der Volksschule, und auch die Kritik wird nicht so schnell verschwinden. Denn „die diskriminierende Einführung dieses wichtigen Fachs ist mit schweren Mängeln behaftet“, finden die Initiatoren des Volksbegehrens „Ethik für alle“. 62.000 Unterstützungserklärungen haben sie bereits gesammelt, voraussichtlich im Jänner wird ihr Volksbegehren aufliegen.
Die katholische Kirche hatte zum Schulanfang übrigens eine Kampagne für den katholischen Religionsunterricht gestartet, um dessen Bild „neu zu justieren und aufzuzeigen, dass im Religionsunterricht existenzielle Fragen ebenso behandelt werden wie Fragen nach dem Gemeinwohl und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt“.
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