Ethikunterricht: Kritik an Unterricht für "Aussätzige"

Ethikunterricht für alle: "Am Ende war die katholische Kirche mächtiger"
Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2021/22 verpflichtend ab der neunten Schulstufe Ethikunterricht für Schüler stattfindet, die keinen Religionsunterricht besuchen.

Erneut Kritik an der geplanten Einführung von Ethikunterricht als Ersatz-Pflichtfach für vom Religionsunterricht Abgemeldete oder Konfessionslose äußert die Initiative "Ethik für alle". Dies führe zu einem "Ethikunterricht ausschließlich für Aussätzige", so Sprecher Eytan Reif bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Auch verfassungsrechtliche Probleme werden geortet.

Ein derzeit in Begutachtung befindlicher Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2021/22 verpflichtend ab der neunten Schulstufe (ausgenommen Berufsschulen) Ethikunterricht für jene Schüler stattfindet, die keinen Religionsunterricht besuchen. Das Ausmaß beträgt zwei Wochenstunden. Begonnen werden soll im ersten Jahr nur mit den neunten Schulstufen, im Jahr darauf folgen die neunten und zehnten usw.

Reif schwebt dagegen ein anderer Ethikunterricht vor - nämlich "ein gemeinsamer Ethikunterricht im intakten Klassenverband ab der Volksschule, der vom Austausch innerhalb der Klasse lebt und in dem Gegensätze nicht geglättet, sondern thematisiert werden". "Das ist ein Unterricht, in dem ergebnisoffen über Gott und die Welt diskutiert wird und jeder, ohne auf seine Eigenarten zu verzichten, als selbstbewusstes und dennoch kritikfähiges Individuum auf das Leben in der pluralistischen Gesellschaft Österreichs vorbereitet wird."

Dem stehe das Regierungsmodell gegenüber, in dem Ethikunterricht "ausschließlich im Schatten des Religionsunterrichts" stattfinde: "Da soll in weltanschaulich und somit auch ethnisch weitgehend homogenisierten Gruppen Pluralismus und Integration vorgegaukelt und vor allem Abmeldungen vom Religionsunterricht verhindert werden."

Verfassungsrechtliche Bedenken

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf ortet die Initiative auch verfassungsrechtliche Bedenken. So stehe etwa die gewählte Konstruktion des Ethikunterrichts im Konflikt mit dem im Staatsgrundgesetz verbrieften Verbot der Religionspflicht. Diesem Verbot habe der Gesetzgeber bisher dadurch Rechnung getragen, indem er die Abmeldung vom Religionsunterricht nicht nur zugelassen, sondern auch geregelt habe. Vor diesem Hintergrund könne es daher auch keinen Ethikunterricht als Religionspflichtersatz geben: "Denn da wo es keine Religionspflicht gibt, kann es sowohl begrifflich als auch aus Überlegungen der mangelnden Akzessorietät, keine Pflicht geben, die ersatzweise an die Stelle der Religionspflicht gibt."

Auch der Religionspädagoge Anton Bucher, der die derzeit laufenden Ethik-Schulversuche vor bereits rund 20 Jahren evaluiert hat, ist der Meinung, dass "alle Schüler eine ethische Bildung bekommen sollen, weil die entsprechenden Themen auch alle Schüler betreffen - etwa das Thema Gemeinschaft". Nach den vorliegenden Plänen würde dieses aber behandelt, indem die Klassengemeinschaft auf eine Ethikgruppe und drei verschiedene Religionsgruppen aufgeteilt werde.

Bucher verwies auch auf den Religionsunterricht, der sich mittlerweile stark verändert habe. Dieser sei vielfach eigentlich schon zur Religionskunde bzw. einer Art Ethikunterricht geworden und sollte daher auch legistisch dementsprechend angepasst werden. Die Befähigung der Religionslehrer zur Vermittlung ethischer Fragen bezweifelte die Philosophin Lisz Hirn: "Es kommt ja oft der Einwand: Im Religionsunterricht behandeln wir ja eh ethische Fragen, weil die Kinder den Wunsch danach haben. Jetzt stellt sich aber die Frage: Ist das die Kompetenz der Religionslehrerinnen und -lehrer? Sind sie dafür ausgebildet?"

Reif wiederum findet es "beschämend, dass keine Parlamentspartei auf die Idee gekommen ist, eine Volksbefragung zu verlangen". Die Initiative sammelt derzeit Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren. Derzeit steht man bei 35.000, nächste Woche soll die Einleitung beantragt werden.

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