Kürzungen bei Religionsunterricht: Grund für Anfrage unklar

Kürzungen bei Religionsunterricht: Grund für Anfrage unklar
Warum eine Salzburger Beamtin jene Anfrage stellte, die nun zu Stundenkürzungen führen könnte, bleibt unklar.

Wer fragt, bekommt eine Antwort. Aber nicht jede Antwort ist so folgenschwer wie jene, die eine Salzburger Sachbearbeiterin auf ihre Anfrage ans Bildungsministerium erhielt. Die Beamtin wollte im Frühjahr 2018 wissen, wie das Religionsunterrichtsgesetz auszulegen sei. Wie berichtet, drohen aufgrund der Antwort nun österreichweit Stundenkürzungen im Religionsunterricht.

Warum die Sachbearbeiterin angesichts einer jahrzehntelangen geübten Praxis überhaupt auf eine Klarstellung drängte, kann sich heute niemand mehr erklären. Salzburgs Bildungsdirektor Rudolf Mair war zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht im Amt. Im politisch zuständigen Büro von Bildungslandesrätin Maria Hutter heißt es: „Wir waren bei der Anfrage nicht eingebunden.“

Initiative sieht Trickserei

Auch die Gewerkschaft blieb bei ihrer Spurensuche erfolglos. „Über die Personalvertretung wird bereits seit Ende Mai versucht, Details darüber zu erfahren. Bisher hat es keine Antwort dazu gegeben“, sagt Sigi Gierzinger von den parteifreien Gewerkschaftern. Ein generelles Problem mit dem Religionsunterricht in Österreich vermutet die „Initiative Religion ist Privatsache“.

In Österreich werde „auf Teufel komm raus getrickst, wenn es darum geht, den Religionsunterricht zu stärken“, beklagt die Initiative. Derzeit würden sich die Beschwerden zu Fällen häufen, in denen konfessionslose Kinder „aus organisatorischen Gründen“ während des Religionsunterrichts im Klassenzimmer bleiben mussten. Konfessionslose Eltern würden mit Verweis darauf, dass es keinen verpflichtenden Ethikunterricht gibt, „mehr oder weniger gezwungen“, ihre Kinder „zumindest“ für Religion als Freifach anzumelden, berichtet Vorstandsmitglied Eytan Reif.

Zumindest für Salzburg schließt Bildungsdirektor Mair so ein Vorgehen aus. „Dazu ist mir kein einziger Fall bekannt“, sagt er. Es werde „in keinster Weise“ Druck ausgeübt. Die Antwort auf die Anfrage hat die Bildungsdirektion im September 2018 erhalten – zu spät für das Schuljahr 2018/19. Für das neue Schuljahr wurde das Gesetz dann neu angewendet. Das Bildungsministerium will nun Gespräche mit den Ländern führen. Matthias Nagl

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